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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-111  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 81 "Vollversorger am Knüppeldamm", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und nördlich der Straße "Steinmoor" sowie die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
16.05.2022 
Sitzung des Bauauschusses Barmstedt      
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
28.06.2022 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Zuge der Planung im Norden für das Gewerbegebiet und die mögliche Wohnbebauung ist es angedacht, in der oben näher beschriebenen Lage einen Lebensmittelmarkt zu errichten. Barmstedt kann sich in der Zukunft nur Richtung Norden entwickeln. Alle Lebensmittelmärkte wie Lidl, Rewe, Aldi und Penny befinden sich bisher nur in der Stadtmitte und Netto im Süden Barmstedts. Zudem ist es erforderlich für eine mittelgroße Stadt wie Barmstedt zwei Vollsortimenter im Angebot zu haben.

 

Die Stadt Barmstedt möchte daher in Zusammenarbeit mit „Famila“ einen entsprechenden Bebauungsplan in Verbindung mit der notwendigen Flächennutzungsplanänderung aufstellen, um die Planung an der Stelle umsetzen zu können.

 

Konkrete Details werden im weiteren Verlauf des B-Planverfahrens erarbeitet.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

 

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Bauausschuss // Vorberatung // § 8 e Hauptsatzung und § 2 d Zuständigkeitsordnung

 

Stadtvertretung // Entscheidung // § 27 GO

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

  1. Für das Gebiet am Knüppeldamm, westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und nördlich der Straße „Steinmoor“ wird der B-Plan Nr. 81 sowie die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt aufgestellt. Planungsziel ist es die Voraussetzungen für die Errichtung eines Nahversorgers bzw. Vollsortimenters zu schaffen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen.


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.

]


Anlage/n:

 

1. Geltungsbereich B-Plan Nr. 81

2. Übersicht Flurkarte

3. Übersicht Luftbild

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich_B-Plan Nr. 81 (287 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht_Flurkarte_B-Plan Nr. 81 (1235 KB)      
Anlage 3 3 Übersicht_Luftbild_B-Plan Nr. 81 (2053 KB)      

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