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Auszug - Bebauungsplan Nr. 16 "Alte Gärtnerei" für das Gebiet nördlich der "Bahnhofstraße", östlich und westlich der "Gärtnerstraße" sowie nordwestlich des "Erlenweges" und die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Reimers stellt die Vorlage vor und übergibt das Wort an Herrn Janecke von der Firma Semmelhaack.
Herr Janecke stellt das Projekt vor und erläutert das Bebauungskonzept. Im Beschluss müsste eine Ergänzung vorgenommen, da ein beschleunigtes Verfahren für den Aufstellungsbeschluss durchgeführt werden soll.
Herr Carstengerdes fragt wie groß die einzelnen Grundstücke bei einer Doppelhaushälfte sind.
- Herr Janecke erklärt, dass die Grünstücke unterschiedliche Größen zwischen 450-750qm² haben werden.
Herr Wischmann fragt an, ob die Gartenfläche ebenfalls Mietgegenstand werden oder ob diese zentral durch die Firma Semmelhaack gepflegt werden.
- Herr Janecke erklärt, dass die Gartenfläche jeweils zum Doppelhaus dazugehören und somit Mietgegenstand sind.
Herr Wischmann fragt welche Versickerungsmöglichkeiten es gibt.
- Dazu berichtet Herr Janecke, dass die Untersuchungen dazu noch laufen aber gute Versickerungsmöglichkeiten vorhanden sind.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt:
- Für das Gebiet „Alte Gärtnerei“ nördlich der „Bahnhofstraße“, östlich und westlich der „Gärtnerstraße“ sowie nordwestlich des „Erlenwegs“ wird der B-Plan Nr. 16 sowie die 2. Änderung des F-Plan aufgestellt. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein beschleunigtes Verfahren nach §13 a BauGB vorgesehen. Dabei wird gem. §13 a Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 BauGB auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet. Eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. §4 Abs. 1 und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und §3 Abs. 1 BauGB wird hingegen durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Wohnbauflächen zur Errichtung von Doppel- und Mehrfamilienhäusern.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein ortsansässiges Planungsbüro beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 11 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Kontakt & Öffnungszeiten
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