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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2009, Stand 05. August 2009  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.09.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2009-378 Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2009, Stand 05. August 2009
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Gottschalk berichtet aus der Sitzung des Hauptausschusses und verweist auf die Vorlage der Verwaltung

Herr Gottschalk berichtet aus der Sitzung des Hauptausschusses und verweist auf die Vorlage der Verwaltung. Er erläutert die mit Stand vom 05.08.2009 für das Haushaltsjahr entstandenen Haushaltsüberschreitungen. Im Verwaltungshaushalt sind Haushaltsüberschreitungen von 11.296,00 € genehmigungspflichtig. Im Vermögenshaushalt ergeben sich genehmigungspflichtige Überschreitungen in Höhe von 44.563,85 €. Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die im Haushaltsjahr mit Stand 05.08.2009 entstandenen Haushaltsüberschreitungen zu genehmigen und von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen Kenntnis zu nehmen.

 

Herr Ortwin Schmidt wirft in diesem Zusammenhang die Frage auf, ob die Ablösung der neuen Heizungsanlage an die Stadtwerke aus den Verkaufserlösen gedeckt werden muss und unmittelbar dem Stadthaushalt und nicht dem Sanierungsträger zufließen muss. Herr Scharrel teilt mit, dass die Heizungsanlage im Rahmen der Städtebausanierung nicht förderfähig ist. Der Verkaufserlös des Hauses fließt in vollem Umfang der Städtebausanierung zu.

 

Herr Perner teilt mit, dass die BfB-Fraktion der Vorlage nicht zustimmen wird. Er verweist auf eine am 08.09.2009 an den Bürgermeister gesandte Mail, auf die er bis heute keine Antwort erhalten hat. Hierin hat er mitgeteilt, dass es sich bei Haushaltsstellen ohne Haushaltsansatz um außerplanmäßige Ausgaben und nicht um überplanmäßige Ausgaben handelt. Insofern können diese Ausgaben auch nicht über Deckungsvermerke gedeckt sein. Da die Mehrausgaben aus diesem Grund nicht im Rahmen eines Deckungsringes gedeckt sind, obliegt die Entscheidung der Genehmigung bei der Stadtvertretung. Dies ist in der Vorlage nicht berücksichtigt.

 

Bürgermeister Hammermann nimmt zu der Mail und der Auffassung von Herrn Perner Stellung.

Zwischen Herrn Perner und ihm bzw. der Verwaltung bestehen unterschiedliche Wertigkeiten bei der Wahrnehmung von Aufgaben. Formal ist die Auffassung von Herrn Perner richtig. Wenn die Ansätze nicht auf 0 € sondern auf 100 € reduziert worden wären, würde die Deckungsfähigkeit über die Deckungsringe greifen. Die im Rahmen der Mietkosten für Kopiertechnik angefallenen Ausgaben begründen sich darin, dass im Rahmen der Ausschreibung der Kopierleistungen der Ansatz zunächst auf 0 € festgelegt worden ist, da die Kosten nicht feststanden. Bürgermeister Hammermann teilt mit, dass die teure Arbeitskraft der Verwaltung sich mit wichtigeren Dingen beschäftigt, als mit der Klärung formaljuristischen Fragen mit geringer Auswirkung.

Auf Nachfrage von Herrn Perner teilt er mit, dass zukünftig ein Ansatz von 100 € bei den Haushaltsstellen erfolgen wird.

 

Herr Dr. Thiel teilt mit, dass die Ball-Fraktion der Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen zustimmen wird. Er findet allerdings die zusätzliche Bewilligung von Mitteln für den Ausbau der Reichenstrasse mit einer Haushaltsüberschreitung von 25.000 € nicht gut, da im Gegenzug für die Sanierung des Sportplatzes Mittel nicht vorhanden sind.

 

Herr Gottschalk regt an, die Ausführungen von Herrn Perner seitens der Verwaltung nochmal zu bedenken. In Bezug auf die Sanierung des Sportplatzes vertritt er die Auffassung, dass eine geringfügige Sanierung im Hinblick auf die bevorstehenden Bauarbeiten bzw. die Sanierung der angrenzenden Sporthalle mit einem Aufwand von 5.000 € derzeit richtig ist.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

22 Ja- Stimmen:             

2   Nein- Stimmen:             

0   Enthaltungen:             

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