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Auszug - 1. Änderung der Satzung über die Entschädigung der in der Stadt Barmstedt tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Gottschalk berichtet aus der Sitzung des Hauptausschusses, verweist auf die Vorlage und den Entwurf der 1. Änderungssatzung und erläutert den Sachverhalt.
Er teilt weiter mit, dass die Höchstbeträge für Aufwandsentschädigungen nach der Entschädigungsverordnung nie in vollem Umfang ausgeschöpft worden sind. Der Hauptausschuss schlägt für die Gleichstellungsbeauftragte eine Aufwandsentschädigung von 250,00 € und für den ehrenamtlichen Leiter des Archivs eine Aufwandsentschädigung von 200,00 € vor.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt, den gemäß der Vorlage vom 17.08.2009 beigefügten Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Barmstedt als Satzung zu erlassen. Für die Gleichstellungsbeauftragte soll eine Aufwandsentschädigung von 250,00 € und für den ehrenamtlichen Leiter des Archivs eine Aufwandsentschädigung von 200,00 € in der Entschädigungssatzung festgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja- Stimmen:
0 Nein- Stimmen:
0 Enthaltungen:
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