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Auszug - Bebauungsplan Nr. 7 "Wohngebiet südlich Seestraße" und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der "Seestraße" und der "Neel-Greve-Straße" westlich des Bokeler Sees und östlich des "Fasanenweges" hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Wagener erläutert kurz den Sachverhalt.
Herr Münster ergänzt.
Aufgrund der Stellungnahme des LLUR musste das Schallgutachten angepasst und zwischen den Möglichkeiten eines Lärmschutzwalls oder der Verschiebung der südlichen Baugrenze gewählt werden. Die Entscheidung fiel auf die Verschiebung der Baugrenze, weshalb der neue Entwurf abgestimmt werden muss.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
- Der Entwurf des B-Planes Nr. 7 und die 2. Änderung des F-Planes der Gemeinde Bokel für das Gebiet (Wohngebiet südlich Seestraße im südöstlichen Siedlungsgebiet von Bokel, zwischen Seestraße und Sportplatz, östlich des Bokeler Sees) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des B-Planes Nr. 7 und die 2. Änderung des F-Planes der Gemeinde
Bokel und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Inter- net einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 5 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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