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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 7 "Wohngebiet südlich Seestraße" und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der "Seestraße" und der "Neel-Greve-Straße" westlich des Bokeler Sees und östlich des "Fasanenweges" hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Bokel
TOP: Ö 8
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Bokel Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 18.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:06 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Dörpstuv
Ort: Fasanenweg 35, 25364 Bokel
Zusatz: Gemeinsame Sitzung mit dem Finanzausschuss Bokel
VO/2022-112 Bebauungsplan Nr. 7 "Wohngebiet südlich Seestraße" und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der "Seestraße" und der "Neel-Greve-Straße" westlich des Bokeler Sees und östlich des "Fasanenweges"
hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Wagener erläutert kurz den Sachverhalt.

 

Herr Münster ergänzt.

 

Aufgrund der Stellungnahme des LLUR musste das Schallgutachten angepasst und zwischen den Möglichkeiten eines Lärmschutzwalls oder der Verschiebung der südlichen Baugrenze gewählt werden. Die Entscheidung fiel auf die Verschiebung der Baugrenze, weshalb der neue Entwurf abgestimmt werden muss.  


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

  1. Der Entwurf des B-Planes Nr. 7 und die 2. Änderung des F-Planes der Gemeinde Bokel für das Gebiet (Wohngebiet südlich Seestraße im süstlichen Siedlungsgebiet von Bokel, zwischen Seestraße und Sportplatz, östlich des Bokeler Sees) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

      2.   Der Entwurf des B-Planes Nr. 7 und die 2. Änderung des F-Planes der Gemeinde  

            Bokel und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die  beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung               zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen               Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Inter-              net einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein               zugänglich zu machen. Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB nur zu               den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

5

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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