Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-112
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Sachverhalt:
In der Gemeinde Bokel ist in dem genannten Bereich in der Seestraße bereits vor einiger Zeit die Bauleitplanung für die Aufstellung des B-Planes Nr. 7 südlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“ westlich des „Bokeler Sees“ und östlich des „Fasanenweges“ angeschoben worden. Der Aufstellungsbeschluss ist gefasst und die frühzeitige Beteiligung wurde durchgeführt. Außerdem wurde am 24.02.2022 bereits ein Entwurf mit allen notwendigen Gutachten beschlossen.
Während der anschließenden Beteiligung ist eine Stellungnahme des LLUR eingegangen, welche dazu geführt hat, dass das Lärmschutzgutachten überarbeitet sowie die Planunterlagen angepasst werden mussten. Daher ist ein erneuter Beschluss der Gemeindevertretung notwendig.
Weitere Ergebnisse und Anforderungen aus der Beteiligung wurden abgewogen und größtenteils in die Planungen einbezogen.
Die Stellungnahmen wurden in einer Abwägungstabelle aufgeführt, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig gem. § 4 Abs. 1 b) der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel ist folgender Ausschuss: Bau- und Wegeausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung Bokel gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf des B-Planes Nr. 7 und die 2. Änderung des F-Planes der Gemeinde Bokel für das Gebiet (Wohngebiet südlich Seestraße im südöstlichen Siedlungsgebiet von Bokel, zwischen Seestraße und Sportplatz, östlich des Bokeler Sees) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
Der Entwurf des B-Planes Nr. 7 und die 2. Änderung des F-Planes der Gemeinde Bokel und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
1. Planzeichnung (Teil A)
2. Text (Teil B)
3. Begründung
4. Planzeichnung F-Plan
5. Lärmschutzgutachten
6. Artenschutzgutachten
7. Wasserwirtschaftliches Konzept
8. Abwägungstabelle
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