Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 7 "Wohngebiet südlich Seestraße" und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der "Seestraße" und der "Neel-Greve-Straße" westlich des Bokeler Sees und östlich des "Fasanenweges" hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Bokel
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Bokel Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Dörpstuv
Ort: Fasanenweg 35
VO/2022-112 Bebauungsplan Nr. 7 "Wohngebiet südlich Seestraße" und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der "Seestraße" und der "Neel-Greve-Straße" westlich des Bokeler Sees und östlich des "Fasanenweges"
hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Münster stellt die Vorlage vor.

 

Herr Kiepert berichtet, dass eine erneute Auslegung notwendig ist, da durch eine Ergänzung des LLUR das Lärmschutzgutachten überarbeitet werden musste. Dadurch, dass die erneute Auslegung nur die Änderung des Lärmschutzgutachtens gemacht werden, muss diese mit einer kürzeren Frist stattfindet. Die Frist beträgt in diesem Fall 14 Tage.

 

Herr Söth fragt an wie groß der bebaubare Bereich des kleinsten Baufeldes ist.

Dazu gibt es folgende Antwort des Ingenieurbüros: Wenn zum Nachbargrundstück ein 3 m Abstand eingehalten werden muss (der könnte mit Baulasten auch verringert werden) beträgt der bebaubare Bereich innerhalb der Baugrenze ca. 150 m².

Nebenanlagen, Garagen etc. könnten aber in die Abstandsflächen mit Auflagen gebaut

werden.

 


Beschluss:

 

  1. Der Entwurf des B-Planes Nr. 7 und die 2. Änderung des F-Planes der Gemeinde Bokel für das Gebiet (Wohngebiet südlich Seestraße im süstlichen Siedlungsgebiet von Bokel, zwischen Seestraße und Sportplatz, östlich des Bokeler Sees) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Der Entwurf des B-Planes Nr. 7 und die 2. Änderung des F-Planes der Gemeinde Bokel und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

      0


 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner