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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Verpflegungskosten in den Kindertagesstätten ab 08/2022  

Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 31.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2022-104 Verpflegungskosten in den Kindertagesstätten ab 08/2022
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Über die Problematik der Verpflegungskosten wurde bereits in der Einwohnerfragestunde debattiert.

Fraktionsübergreifend wird sich dafür ausgesprochen, dass die Verpflegungskosten weiterhin mit einem Kostendeckel in Höhe von 60,00 €r Mittagessen und 5,00 €r Zwischenmahlzeiten erhoben werden sollten. Es wird sich ebenfalls für eine Befristung von einem Jahr ausgesprochen.


Beschluss:

Der Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt beschließt, dass die Verpflegungskosten ab August 2022 wie bisher in allen Barmstedter Kindertagesstätten in Höhe von 60,00 € für das Mittagessen sowie in Höhe von 5,00 € r Zwischenmahlzeiten pro Kind erhoben werden. Sofern eine Kindertagesstätte unter Berücksichtigung der Kosten für Lebensmittel, der Personal- sowie der Betriebskosten (Reinigung, Strom, Wasser/Abwasser) eine günstigere Verpflegung anbieten kann, besteht die Möglichkeit einer geringeren Kostenerhebung.

Diese Regelung wird für den Zeitraum 01.08.2022 bis 31.07.2023 beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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