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Auszug - Verpflegungskosten in den Kindertagesstätten ab 08/2022
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Über die Problematik der Verpflegungskosten wurde bereits in der Einwohnerfragestunde debattiert.
Fraktionsübergreifend wird sich dafür ausgesprochen, dass die Verpflegungskosten weiterhin mit einem Kostendeckel in Höhe von 60,00 € für Mittagessen und 5,00 € für Zwischenmahlzeiten erhoben werden sollten. Es wird sich ebenfalls für eine Befristung von einem Jahr ausgesprochen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt beschließt, dass die Verpflegungskosten ab August 2022 wie bisher in allen Barmstedter Kindertagesstätten in Höhe von 60,00 € für das Mittagessen sowie in Höhe von 5,00 € für Zwischenmahlzeiten pro Kind erhoben werden. Sofern eine Kindertagesstätte unter Berücksichtigung der Kosten für Lebensmittel, der Personal- sowie der Betriebskosten (Reinigung, Strom, Wasser/Abwasser) eine günstigere Verpflegung anbieten kann, besteht die Möglichkeit einer geringeren Kostenerhebung.
Diese Regelung wird für den Zeitraum 01.08.2022 bis 31.07.2023 beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 11 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76