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Auszug - Bebauungsplan Nr. 75 der Stadt Barmstedt für den Bereich nördlich des Friedhofes, östlich der "Lutzhorner Landstraße", südlich der "Höllner Landstraße" und westlich des "Höllner Weges" hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Axel Schmidt merkt an, dass die Planung zu schnell geht und die WEB sich für eine gemeinsame Bauleitplanung ausgesprochen hat. Er bittet darum, eine Kostenkalkulation zu erarbeiten. Es müssen noch verkehrliche Gutachten erfolgen und ein Aufstellungsbeschluss wäre zu voreilig.
Herr Dieckmann antwortet darauf, dass die Verwaltung dabei ist, notwendige Mittel zu beschaffen und es zu risikoreich wäre, Grundstücke schon vor dem Aufstellungsbeschluss käuflich zu erwerben. Um die Planung also weiter zu verfolgen, ist ein Aufstellungsbeschluss unabdingbar.
Frau Döpke ergänzt, dass bereits eine Kostenaufstellung erarbeitet wurde und der Kontakt mit der WEP aufrechterhalten wurde. Ein Vertragsentwurf konnte seitens der WEP aufgrund zeitlicher Probleme noch nicht vorgelegt werden. Die Behandlung des Vertragsentwurfs ist für den Hauptausschuss am 14.06.2022 vorgesehen. Nach wie vor besteht großes Interesse an Gewerbegrundstücken, die Verwaltung erhält regelmäßig Nachfragen. Der Druck in den bestehenden Betrieben aus Barmstedt ist so groß, dass sie bereits abwandern in umliegende Gemeinden. Daher ist es wichtig, Flächen zu schaffen, um die Wirtschaft und die Arbeitsplätze in Barmstedt zu erhalten.
Herr Herrndorff teilt einerseits die wirtschaftlichen Sorgen, weist aber darauf hin, dass es nicht sinnvoll ist, viel Geld auszugeben, sofern der Fortschritt dieses Projektes noch unklar ist. Außerdem gibt er zu bedenken, dass das Areal mit 21 ha wahnsinnig groß ist und sich das Stadtbild dadurch massiv verändern wird.
Herr O. Schmidt erwidert darauf, dass er sich der Ausmaße durchaus bewusst ist, jedoch nur diese Möglichkeit besteht, Barmstedt weiter zu entwickeln. Ein energetisches Konzept für Barmstedt soll entwickelt werden, worauf noch später eingegangen wird. Es muss berücksichtigt werden, dass die Entwicklung nur im Rahmen der Möglichkeiten machbar ist und Altflächen leider nicht zur Verfügung stehen.
Frau Döpke gibt den Zeitdruck zu bedenken und weist darauf hin, dass es einen Beschluss gibt, weiter mit den Grundstückseigentümern zu verhandeln, um Flächen zu erwerben. Soll dies nun fortgeführt werden oder nicht? Im Laufe des Verfahrens besteht immer noch die Möglichkeit zu überlegen, wie genau das Projekt umgesetzt werden soll.
Herr Saß ergänzt noch, dass in der Vergangenheit viele Gewerbeflächen zu Wohnbauflächen umgewandelt wurden und somit Flächen für das Gewerbe fehlen. Nachhaltigkeit bedeutet auch, Arbeitsplätze in der Stadt zu schaffen um somit kurze Arbeitswege zu haben.
Frau Bremer-Willms ist auch der Meinung, dass Leben und Arbeiten zusammengehören und dies gefördert werden sollte.
Herr Pünner stimmt zu, dass noch viele Fragen ungeklärt sind, aber für eine detaillierte Planung der Aufstellungsbeschluss notwendig ist.
Herr Runge bezieht sich auf den Koalitionsvertrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus dem Bundestag. Demnach möchte die Fraktion 1,6 Mio. Wohneinheiten in Deutschland schaffen. Dies würde 200 Wohneinheiten für Barmstedt bedeuten. Ohne die Versiegelung weiterer Flächen ist dies leider nicht machbar. Auch die Zuwanderung weiterer Mitmenschen ist besser zu ermöglichen, wenn Arbeitsplätze und Wohneinheiten geschaffen werden.
Herr Herrndorff meint, dass in dem Fall genauer differenziert werden sollte. Nicht jeder Gewerbebetrieb wirft auch Steuern ab und es ist zurzeit ein reiner Blick in die Glaskugel, wie sich die Entwicklung auf Barmstedt auswirken würde.
Herr Axel Schmidt geht noch einmal darauf ein, dass vor dem Aufstellungsbeschluss noch einige strukturelle Fragen geklärt werden sollten.
Frau Döpke ergänzt des Weiteren, dass die Erhebungen für ein städtebauliches Konzept nicht von der Verwaltung geleistet werden kann. Fördermittel sind geprüft worden. Im späteren ehemaligen TOP 13 (TOP 12) wird u.a. der gesamte Norden der Stadt im Quartier Nord betrachtet. Weitere Erläuterungen werden ergänzt.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:
- Für den Bereich nördlich des Friedhofes, östlich der „Lutzhorner Landstraße“, südlich der „Höllner Landstraße“ und westlich des Höllner Weges“ wird der Bebauungsplan Nr. 75 der Stadt Barmstedt aufgestellt.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Aufforderungen zur Äußerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen.
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Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 7 |
Nein- Stimmen: | 4 |
Enthaltungen: | 0 |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76