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Auszug - 3. Änderung des F-Planes der Stadt Barmstedt für die Teilflächen a) nördl. Friedhof u. östl. Lutzhorner Landstraße (Gewerbe Nord), b) östl. Weidkamp (RRB) c) An der Bahn und nördl. AKN-Trasse (Rettungsw./Kita), d) nördl. Brunnenstraße, südl. AKN-Bahnlinie, westlich Johannisstr. (ehem. Altenheim), e) westl. Bahnhofstraße, östl. Holstenring, nördl. Reichenstraße (altes Rathaus) f) südl. Marktstr., westl. einschl. FF, hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Dieckmann erläutert den Sachverhalt.
Ein erneuter Auslegungsbeschluss ist notwendig, da ein Knickschutzgutachten nachgeholt und Ergänzungen in den Unterlagen vorgenommen werden mussten.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:
- Der Entwurf der 3. Änderung des F-Planes für die Teilflächen
a) nördl. Friedhof u. östl. Lutzhorner Landstraße (Gewerbe Nord),
b) östl. Weidkamp (RRB),
c) An der Bahn und nördl. AKN-Trasse (Rettungsw./Kita),
d) nördl. Brunnenstraße, südl. AKN-Bahnlinie, westlich Johannisstr. (ehem. Al tenheim),
e) westl. Bahnhofstraße, östl. Holstenring, nördl. Reichenstraße (altes Rathaus)
f) südl. Marktstr., westl. einschl. FF
und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Zu 1. a) und 2. Zu 1. b) - f) und 2.
Ja- Stimmen: | 7 |
Nein- Stimmen: | 4 |
Enthaltungen: | 0 |
Ja- Stimmen: | 11 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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