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Auszug - Bebauungsplan Nr. 72 A2 für das Gebiet nördlich der Straße "Düsterlohe" und östlich der Straße "Bornkamp" hier: Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Dieckmann stellt den Sachverhalt kurz vor und erläutert die Planzeichnung.
Es ist gewünscht, die Grundstücksgröße auf mind. 500 m² zu erhöhen. Die Verwaltung nimmt dies zur Kenntnis und wird eine Änderung vornehmen. Herr Dieckmann weist darauf hin, dass aufgrund des Lärmgutachten für das südliche Grundstück Fenster festgesetzt werden, die auf dieser Seite nicht geöffnet werden können. Somit sind die Anforderungen des LLUR dann erfüllt.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72 A 2 für das Gebiet nördlich der Straße „Düsterlohe“ und östlich der Straße „Bornkamp“ sowie die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu beachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 10 |
Nein- Stimmen: | 1 |
Enthaltungen: | 0 |
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