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Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 77 Nappenhorn/Jittkamp für das Gebiet nördlich der Straße "Nappenhorn", westlich und südlich des "Jittkamp" und östlich der "Hellwieser Chaussee" a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr O. Schmidt stellt den Sachverhalt vor.
Im weiteren Verlauf der entstehenden Diskussion äußert Herr Siefke nach wie vor erhebliche Bedenken an dem wasserwirtschaftlichen Konzept und der damit verbundenen Erschließungsplanung. Er befürchtet, dass aufgrund der Geländeaufschüttungen ein Nachteil für die angrenzenden Bestandsgrundstücke hinsichtlich der Entwässerung entstehen könnten. Herr Ahrens vom Ingenieurbüro Lenk und Rauchfuß erläutert die Erschließungsplanung und Herr O. Schmidt bemerkt, dass gerade aufgrund dieser Bedenken das wasserwirtschaftlich Konzept erneut und eingehend geprüft wurde. Herr Martens führt noch einige Ergänzungen auf. Grundsätzlich sind alle wichtigen Aspekte in der Bauleitplanung festgesetzt und über die Erschließungsplanung geregelt. Herr Martens wird die Käufer der Grundstücke auf diese Regelungen vertraglich explizit hinweisen. Zur Umsetzung sind schlussendlich die Grundstückseigentümer verpflichtet.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der Straße „Nappenhorn“, westlich und südlich des „Jittkamp“ und östlich der „Hellwieser Chaussee“, verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben ha- ben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 77 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der Straße „Nappenhorn“, westlich und südlich des „Jittkamp“ und östlich der „Hellwieser Chaussee“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 7 |
Nein- Stimmen: | 2 |
Enthaltungen: | 2 |
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