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Auszug - Übertragung der Schülerfahrkartenbeschaffung auf den Kreis Pinneberg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kahns fasst die Vorlage zusammen und weist auf die Erfahrungswerte des Kreises Herzogtum-Lauenburgs hin, welche u.a. in der Vorlage genannt werden. Er weist darauf hin, dass die Übertragung an den Kreis unentgeltlich erfolgt.
Weitere Fragen werden nicht gestellt.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Barmstedt überträgt die Aufgabe des Schülerfahrkartenverfahrens zum Schuljahr
2022/2023 per öffentlich-rechtlicher Vereinbarung gem. Anlage 1 auf den Kreis Pinneberg
und stimmt einer weiteren Übertragung dieser Aufgabe auf Dritte bzw. die Übertragung der
Bearbeitungszuständigkeit auf Dritte zu. Die Ausgabe der Schülerfahrkarten (E-Tickets) an
die Schüler/-innen erfolgt weiterhin durch die Schulen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 11 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76