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Auszug - 1. Änderung der Satzung über die Entschädigung der in der Stadt Barmstedt tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Gottschalk verweist auf die Vorlage und berichtet zum Sachverhalt. Es geht um die Anpassung der Aufwandsentschädigung der Gleichstellungsbeauftragten angesichts der zusätzlichen Zuständigkeit für das Amt Hörnerkirchen durch Bildung der Verwaltungsgemeinschaft. Weiter soll die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Leiter des Archives nach dem Archivgesetz geregelt werden.
Er schlägt insoweit den Erlass des vorliegenden Entwurfes der Satzung mit einer Aufwandsentschädigung für die Gleichstellungsbeauftragten von 250,00 Euro monatlich und für den Leiter des Archives mit einem Betrag von 200,00 Euro monatlich vor.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, den gemäß der Vorlage vom 17.08.2009 beigefügten Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Barmstedt als Satzung zu erlassen. Als Entschädigungsbeträge sollen für die Gleichstellungsbeauftragte 250,00 Euro monatlich und für den ehrenamtlichen Leiter des Archives 200,00 Euro monatlich in die Satzung aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja- Stimmen:
0 Nein- Stimmen:
0 Enthaltungen:
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