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Auszug - Bebauungsplans Nr. 7 "Wohngebiet südlich Seestraße" und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der "Seestraße" und der "Neel-Greve-Straße" westlich des Bokeler Sees und östlich des "Fasanenweges" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Unter Hinweis auf die von der Verwaltung erstellte Vorlage erläutert der Vorsitzende des Bau- und Wegeausschusses, Herr Meik Kröger, den Anwesenden zunächst einmal den Verfahrensstand des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Bokel und die Beweggründe der Gemeinde für die Aufstellung des Planes. Die Gemeinde möchte mit der Aufstellung dieses B-Planes hauptsächlich ortsansässigen jungen Leuten die Möglichkeit zum Bauen eines Einfamilienhauses geben. Das Verfahren ist nun so weit abgeschlossen, das mit dem Fassen des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses der nächste Verfahrensschritt mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung erfolgen kann. Hierfür ist Frau Anne Nachtmann vom Planungsbüro dn-Stadtplanung telefonisch zugeschaltet, um die Anwesenden umfangreich über die Entwürfe der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, die Begründung des B-Planes und des F-Planes und die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zu informieren und Fragen zu beantworten. Insbesondere geht Frau Nachtmann detailliert auf die Planzeichnung ein, erläutert den notwendigen Waldabstand, die festzusetzenden Baugrenzen, zu bebauende Flächen, Knicks und weitere umweltrelevante und lärmtechnische Vorprüfungen und Festsetzungen.
Hiernach empfiehlt der Bau- und Wegeausschuss der Gemeindevertretung den nachfolgenden Beschlussvorschlag zu fassen:
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
1. Der Entwurf des B-Planes Nr. 7 und die 2. Änderung des F-Planes der Gemeinde Bokel für das Gebiet (Wohngebiet südlich Seestraße im südöstlichen Siedlungsgebiet von Bokel, zwischen Seestraße und Sportplatz, östlich des Bokeler Sees) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des B-Planes Nr. 7 und die 2. Änderung des F-Planes der Gemeinde Bokel und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 5 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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