Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-358
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Sachverhalt:
In der Gemeinde Bokel ist in dem genannten Bereich in der Seestraße bereits vor einiger Zeit die Bauleitplanung für die Aufstellung des B-Planes Nr. 7 südlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“ westlich des „Bokeler Sees“ und östlich des „Fasanenweges“ angeschoben worden. Der Aufstellungsbeschluss ist gefasst und die frühzeitige Beteiligung wurde durchgeführt. Die Ergebnisse und Anforderungen hieraus wurden abgewogen, die notwendigen Gutachten, Stellungnahmen und Konzepte wurden erstellt und größtenteils in die Planungen einbezogen. Die Stellungnahmen wurden in einer Abwägungstabelle aufgeführt, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Die Unterlagen sind nun so weit fertig gestellt, dass der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss durch die Gemeindevertretung gefasst werden kann.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § $ Abs. 1 a der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel folgender Ausschuss: Bau- und Wegeausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung Bokel gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf des B-Planes Nr. 7 und die 2. Änderung des F-Planes der Gemeinde Bokel für das Gebiet (Wohngebiet südlich Seestraße im südöstlichen Siedlungsgebiet von Bokel, zwischen Seestraße und Sportplatz, östlich des Bokeler Sees) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt/mit folgenden Änderungen gebilligt: ...
2. Der Entwurf des B-Planes Nr. 7 und die 2. Änderung des F-Planes der Gemeinde Bokel und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
1. Der Entwurf des B-Planes Nr. 7 und die 2. Änderung des F-Planes der Gemeinde Bokel für das Gebiet (Wohngebiet südlich Seestraße im südöstlichen Siedlungsgebiet von Bokel, zwischen Seestraße und Sportplatz, östlich des Bokeler Sees) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt/mit folgenden Änderungen gebilligt: ...
2. Der Entwurf des B-Planes Nr. 7 und die 2. Änderung des F-Planes der Gemeinde Bokel und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
sind haushaltsmäßig veranschlagt.
Anlage/n:
Planzeichnung
Textliche Festsetzungen
Begründungen
F-Plan-Unterlagen
Schallschutztechnische Aussagen
Artenschutzbetrachtung
Wasserwirtschaftliches Konzept
Abwägungsergebnisse
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76