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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplans Nr. 7 "Wohngebiet südlich Seestraße" und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der "Seestraße" und der "Neel-Greve-Straße" westlich des Bokeler Sees und östlich des "Fasanenweges" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Bokel
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Bokel Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Dörpstuv
Ort: Fasanenweg 35, 25364 Bokel
VO/2021-358 Bebauungsplans Nr. 7 "Wohngebiet südlich Seestraße" und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der "Seestraße" und der "Neel-Greve-Straße" westlich des Bokeler Sees und östlich des "Fasanenweges"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Münster führt in den Sachverhalt ein.  


Beschluss:

 

1. Der Entwurf des B-Planes Nr. 7 und die 2. Änderung des F-Planes der Gemeinde Bokel für das Gebiet (Wohngebiet südlich Seestraße im südöstlichen Siedlungsgebiet von Bokel, zwischen Seestraße und Sportplatz, östlich des Bokeler Sees) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf des B-Planes Nr. 7 und die 2. Änderung des F-Planes der Gemeinde Bokel und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauBG öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauBG auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:

 

1. Der Entwurf des B-Planes Nr. 7 und die 2. Änderung des F-Planes der Gemeinde Bokel für das Gebiet (Wohngebiet südlich Seestraße im südöstlichen Siedlungsgebiet von Bokel, zwischen Seestraße und Sportplatz, östlich des Bokeler Sees) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Der Entwurf des B-Planes Nr. 7 und die 2. Änderung des F-Planes der Gemeinde Bokel und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauBG öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauBG auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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