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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 80 sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für den Bereich "August-Christen-Straße", westlich der "Schulstraße" und nördlich der "Feldstraße" hier: Aufstellungsbeschluss  

Digitale Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 08.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
Zusatz: Die Sitzung der Stadtvertretung wird digital durchgeführt. Unter Einhaltung der 3G-Regel gibt es die Möglichkeit im angegebenem Sitzungsraum an der Sitzung teilzunehmen. Ein entsprechender Nachweis sowie ein amtliches Ausweisdokument sind vorzulegen.
VO/2021-402 Aufstellung des B-Planes Nr. 80 sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für den Bereich "August-Christen-Straße", westlich der "Schulstraße" und nördlich der "Feldstraße"
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Ortwin Schmidt (Vorsitzender Bauausschuss) stellt die Vorlage vor.


Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

  1. r das Gebiet „August-Christen-Straße“ westlich der „Schulstraße“ und nördlich der „Feldstraße“ wird der B-Plan Nr. 80 sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Der Schwerpunkt der Planung beinhaltet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Nahversorgung, Schulerweiterung und Wohnbebauung.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Auslegung durchgeführt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

22

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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