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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-402  

Betreff: Aufstellung des B-Planes Nr. 80 sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für den Bereich "August-Christen-Straße", westlich der "Schulstraße" und nördlich der "Feldstraße"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
17.01.2022 
Digitale Sitzung des Bauausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
08.02.2022 
Digitale Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Stadt Barmstedt plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 und die entsprechende Anpassung des Flächennutzungsplanes r den Bereich „August-Christen-Straße“ westlich der „Schulstraße“ und rdlich der „Feldstraße“. Der ca. 1,2 ha große Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich in der zentralen Ortslage von Barmstedt. Als Planungsziel sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zeitgemäßen Verbrauchermarktes geschaffen werden. Gegebenenfalls sollen Flächen zur Schulerweiterung in der Planung berücksichtigt werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht

betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß § 8 e der Hauptsatzung und § 2 d der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolgen:

 

Bauausschuss // Vorberatung // §   8 e Hauptsatzung und § 2 d Zuständigkeitsordnung

 

Stadtvertretung // Entscheidung // § 27 GO


Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet „August-Christen-Straße“ westlich der „Schulstraße“ und nördlich der „Feldstraße“ wird der B-Plan Nr. 80 sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Der Schwerpunkt der Planung beinhaltet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zeitgemäßen Verbrauchermarktes zu schaffen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

und Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und

Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

     4.   Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die    

           allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in  

           Form einer Auslegung durchgeführt werden.


Finanzielle Auswirkungen:
 

Haushaltsmittel sind im Haushaltjahr 2022 nicht vorhanden.


Anlage/n:

 

Geltungsbereich B-Plan Nr. 80

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich B-Plan Nr. 80 (301 KB)      

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