Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Erneute Überprüfung: Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Stadt Barmstedt
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende fasst den Sachverhalt zusammen. Herr Lichy ergänzt entsprechend.
Herr Saß ist überzeugt, dass die von der Verwaltung aufgestellte Rechnung in den ersten Wochen aufgehen wird. Später jedoch wird der Bürger oder die Bürgerin wissen, dass
Kontrollen durchgeführt werden und sich daher weniger sträflich verhalten.
Herr Lichy erklärt, dass sich die Zahlen auf Schätzungen berufen, die u.a. bei der Stadt
Tornesch und der Polizei eingeholt wurden.
Herr Gottschalk schlägt ein sogenanntes Parkraumbewirtschaftungskonzept vor, welches durch mehr Parkscheibenzonen durchgesetzt werden könnte.
Herr Johannsen schließt sich dem Vorschlag an. Zur Parkraumüberwachung regt er an, dass 10 Stunden vorerst zu viel sind. Er schlägt vor den Zeitraum auf 5 Stunden die Woche zu reduzieren. Außerdem fehlen Herrn Johannsen die Angaben zu den Zusatzkosten, wie
Ausbildung der Parkraumüberwacher und eventuelle Schilder, die aufgestellt werden
müssten.
Herr Lichy verweist auf die einmaligen Kosten in der Vorlage. Darin sind alle Kosten inklusive der Ausbildung etc. enthalten. Er unterstützt den Vorschlag mit 5 Stunden die Woche und weist daraufhin, dass die 10 Stunden nur ein Vorschlag der Verwaltung zur Diskussion
waren.
Herr Saß bittet die Verwaltung um einen entsprechenden Bericht, wie die eingeführte
Parkraumüberwachung läuft.
Zum Abschluss bittet Herr Johannsen die Verwaltung darum, sich erneut mit einem
Eigentümer aus dem Holstenring auseinanderzusetzen. Notfalls könnte man den Eigentümer auch in den Hauptausschuss einladen, schlägt Herr Johannsen vor.
Frau Döpke sagt zu, dass die Verwaltung versuchen wird, sich mit dem Eigentümer in
Verbindung zu setzen.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird mit dem Abschluss eines Kooperationsvertrages mit dem Kreis Pinneberg zur Wahrnehmung der Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Stadt Barmstedt beauftragt. Die Erstattung der Bußgelderträge hat mindestens 35 % zu betragen.
Es werden 5 h/Woche für die Überwachung des ruhenden Verkehrs freigegeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 9 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 2 |
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