Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-007
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Sachverhalt:
Im Jahr 2021 ist, durch Wegfall der bisher öffentlich nutzbaren Stellplätze im Holstenring und die darauffolgende, teilweise, Verdrängung des Verkehrs in den öffentlichen Verkehrsraum, die Überwachung des ruhenden Verkehrs öffentlich und politisch thematisiert worden.
In der Vergangenheit ist der Wunsch nach einer häufigeren Überwachung, auch zu Veranstaltungen und im Innenstadtbereich, geäußert worden. Hinzu kommt die wiederkehrende Anmerkung des Gemeindeprüfungsamtes, dass möglichst alle einnahmenbringende Möglichkeiten auszuschöpfen sind.
Aktuell erfolgt, im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten, die Überwachung des ruhenden Verkehrs für den Kreis Pinneberg als Bußgeldbehörde durch die Landespolizei SH. Mehr Personal für die Verkehrsüberwachung in den einzelnen Dienststellen der Polizei ist vorerst nicht zu erwarten.
Der Kreis Pinneberg hat aktuell mit der Stadt Tornesch und dem Amt Geest und Marsch einen Kooperationsvertrag für die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen dieses Vertrages übernimmt ein Mitarbeiter der jeweiligen Kommune die Überwachung des ruhenden Verkehrs und der Kreis Pinneberg stellt seine Bußgeldstelle (Mitarbeiter und Equipment) für die Ahndung der Verstöße zur Verfügung. Meistens ist es ein/-e Mitarbeiter/-in, der/die auch noch andere Außendiensttätigkeiten wahrnimmt und diese Aufgabe mit übernimmt. Abgerechnet wird nach einem im Kooperationsvertrag geschlossenen Prozentsatz.
Seit der letzten Prüfung 2019 hat sich der Bußgeldkatalog geändert und der Kreis Pinneberg erstattet anstatt 20 % der Bußgelderträge jetzt 35 %.
Eine Kostendeckung kann, bei einer Annahme von 1.500 Fälle/Jahr (Schätzwert nach Erfahrungen in Tornesch und der örtlichen Polizei), erreicht werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß § 8 a der Hauptsatzung und § 1 a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss zur Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird mit dem Abschluss eines Kooperationsvertrages mit dem Kreis Pinneberg zur Wahrnehmung der Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Stadt Barmstedt beauftragt. Die Erstattung der Bußgelderträge hat mindestens 35 % zu betragen.
Es werden 10 h/Woche für die Überwachung des ruhenden Verkehrs freigegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Übernahme der Aufgabe ist ein Stellenanteil von 10,0 h / Woche für Kontrollen und Nachbereitung erforderlich.
Annahme: EG 5 / Stufe 3 = 724 € + 35 % = 977,40 € / Monat
- Software OwiGo inkl. Drucker (einmalig 866,80 €, monatlich 40 € = 480 € / Jahr)
- Schulungen Verkehrsrecht ca. 400 € einmalig
Kosten monatlich: Einnahmen monatlich:
Personal: 977,40 € 35 % Bußgelderträge bei 1.500 Fällen/J. = 125 Fälle/M. á 35 €
Software: 40 € 1.531,25 €
Gesamt: 1.017,40 € - 1.531,25 € = + 513,85 €
Haushaltsmittel sind im Haushaltjahr 2022 nicht vorhanden. Es handelt es sich um überplanmäßigen Aufwand.
Eine Gegenfinanzierung (Deckung) erfolgt über die Bußgelderträge in Form der Erstattung des Kreises Pinneberg.
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76