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Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 80 sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für den Bereich "August-Christen-Straße", westlich der "Schulstraße" und südlich der "Feldstraße" hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschussvorsitzende, Herr Schmidt, erläutert den Sachverhalt und verweist darauf, dass die Formulierung „zeitgemäßer Verbrauchermarkt“ unglücklich gewählt ist. Besser wäre „Nahversorgung, Schulerweiterung und Wohnbebauung“.
Frau Bremer-Wilms gibt zu bedenken, dass ein größerer Verbrauchermarkt auch eine Erhöhung des Verkehrs zur Folge hat. Während der Bauphase würde es keinen Verbrauchermarkt geben. Alternativ wäre ein Verbrauchermarkt im Norden der Stadt denkbar. Die SPD-Fraktion ist hier für alles offen.
Herr Jessen fragt an, ob Seitens des Investors bereits eine Bauvoranfrage gestellt wurde und ob man ggf. eine Veränderungssperre erlassen könnte. Der Ausschussvorsitzende weist dazu darauf hin, dass eine Bauvoranfrage sich nur auf den bisherigen Bebauungsplan beziehen kann.
Herr Siefke weist darauf hin, dass man jetzt die Chance hätte, eine zusätzliche Erreichbarkeit der Schule über die August-Christen-Straße zu schaffen.
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss zu fassen:
- Für das Gebiet „August-Christen-Straße“ westlich der „Schulstraße“ und nördlich der „Feldstraße“ wird der B-Plan Nr. 80 sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Der Schwerpunkt der Planung beinhaltet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Nahversorgung, Schulerweiterung und Wohnbebauung.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in
Form einer Auslegung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: |
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Nein- Stimmen: |
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