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Auszug - Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2022 mit Investitionsprogramm und Finanzplan der Jahre 2022 - 2025
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kuberzig fragt, ob es allgemeine Fragen zur Haushaltssystematik gibt.
Herr Gottschalk erkundigt sich, aus welchem Grund die Einnahmen für die Immobilien der Obdachlosen- und Asylunterbringung im Haushalt des Sozialausschusses dargestellt werden, Ausgaben jedoch nicht dargestellt werden.
Hierzu wird erläutert, dass die Einnahmen durch das Sozialamt und die Ausgaben durch den FB Bauen geplant werden und auch in die Zuständigkeit des Bauausschusses fallen.
In der Haushaltsvorlage kann der Anlage 22.9 „Teilhaushalt 9 – Bauen“ die Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben entnommen werden.
Herr Kuberzig fragt nun, ob Klärungsbedarf bei den einzelnen Produkten vorliegt.
Seitens der Verwaltung wird vorgetragen, dass der Ansatz 362501.531800 um 1.000,00€ erhöht werden muss, da der Ausschuss in der letzten Sitzung beschlossen hat, die Kinderstadt Auenland in diesem Jahr mit 2.200,00€ zu fördern. Dieser Beschluss wurde in der Haushaltsplanung noch nicht umgesetzt. Der neue Ansatz beträgt somit 6.700,00 €.
Beschluss:
Der Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt empfiehlt der Stadtvertretung unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2022 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2025 gemäß den Entwürfen unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.
Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2022 bis 2025 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 10 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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