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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Vorberatung vor den Fachausschüssen: Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2022 mit Investitionsprogramm und Finanzplan der Jahre 2022 - 2025  

Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 11.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2021-312 Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2022 mit Investitionsprogramm und Finanzplan der Jahre 2022 - 2025
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
 
Wortprotokoll

Herr Grüntz übernimmt und erklärt, dass er zum Haushaltsentwurf 2022 eine
Präsentation vorbereitet hat. Diese wird er im Anschluss der Sitzung an alle Mitglieder
versenden und im Clouddienst OneDrive zur Verfügung stellen.

Die nachfolgenden Wortmeldungen wurden während des Vortrags von Herrn Grüntz geführt.  

 

Herr Grüntz startet mit einer Übersicht über die zukünftigen Fehlbeträge und einer Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals. Er erklärt, dass sich spätestens zum Haushaltsjahr 2023 das Eigenkapital im Negativen-Bereich aufhalten werde. Vorausgesetzt, die
Fehlbeträge werden in dieser Größenordnung beschlossen.

 

Herr Maier weist ergänzend daraufhin, dass ein Wirtschaftsunternehmen bei negativem Eigenkapital bereits vor dem Insolvenzgericht stehen würde.

 

Herr Dr. Thiel fragt nach, wie lange die abgebildeten Fehlbeträge in der Bilanz vorgetragen werden können.

 

Herr Maier erklärt hierzu, dass es keine betragliche Spanne gibt, die vorgetragen werden darf. Lediglich eine zeitliche Spanne von 5 Jahren ist rechtlich vorgeschrieben. Des
Weiteren geht Herr Maier davon aus, dass sich die Kommunalaufsicht spätestens mit
Einsendung des Haushaltes bei der Stadt melden wird und um Überarbeitung der Planung bitten wird. Schlimmstenfalls erhält die Stadt für 2022 keine Haushaltsgenehmigung. Kredite müssten somit in Einzelfallentscheidungen der Kommunalaufsicht vorgelegt werden und gut begründet sein. Schwierig werden könnte dann die Kreditgenehmigung für Investitionen, die nicht zu den Pflichtaufgaben einer Kommune gehören.

 

Herr Saß fragt die Kämmerei, ob es möglich sei, die aus 2021 in 2022 geschobenen
Maßnahmen (z.B. über 50 T€) raus zu filtern und darzustellen.

 

Herr Maier und Herr Grüntz erklären, dass dies technisch nicht möglich sei, da das Haushaltsprogramm dies nicht auswerfen kann. Man müsse sich hierzu beide Haushalte (2021 und 2022) nehmen und die Erläuterungen nebeneinander legen, um herauszufinden, welche
Maßnahmen bereits in 2021 geplant waren und nicht durchgeführt werden konnten.     

 

Herr Kahns findet dies sehr schade und würde sich für die zukünftigen Haushalte eine solche Aufstellung wünschen. Notfalls solle diese auch händisch erfolgen.

 

Herr Gottschalk gibt zur Diskussion, ob man nicht eine pauschalierte Kürzung in Höhe von 20% der Ansätze vornehmen könne.

 

Herr Maier rät dem Hauptausschuss ganz dringlich von einer solchen Maßnahme ab. Man müsse beachten, dass die Haushaltsansätze realitätsnah geplant sind und in der Regel auch in dieser Höhe anfallen werden. Als Beispiel sind die Stromkosten für die Schulen zu
nennen. Würde man 20% der Mittelrzen hätte der Fachbereich auch 20% weniger Geldr den Strom zur Verfügung. Die Folge daraus wird sein, dass der Fachbereich im
späteren Verlauf auf überplanmäßige Ausgaben angewiesen ist, da der Ansatz auf der Haushaltsstelle nicht mehr ausreicht.

 

Herr Johannsen erwidert dazu, dass trotzdem irgendwas falsch läuft, da die Stadt immer mit hohen Defiziten plant, diese dann jedoch im Rahmen des Abschlusses deutlich weniger
ausfallen.

 

Herr Schmidt macht auf sogenannte Haushaltsbegleitbeschlüsse aufmerksam, die damals beim Kreis erlassen worden sind.

 

Herr Dr. Thiel gibt zu bedenken, dass eine pauschalierte Kürzung nicht erfolgsversprechend ist, da die Stadtpolitik dafür die Fachausschüsse gebildet hat.

Herr Gottschalk antwortet darauf, dass die Fachausschüsse dann die pauschalierten
rzungen vornehmen könnten.

 

Herr Kahns führt die Diskussion zum Abschluss und erklärt, dass der Hauptausschuss das grundsätzliche Problem erkannt hat und es sich an diesem Abend nur um eine Vorberatung handelt.

 

Abschließend erklärt Herr Saß, dass dies nur ein erster Vorschlag gewesen sei. Man wolle eine Lösung finden die Planansätze möglichst an die IST-Werte heranzubekommen.

 

Herrn Dr. Thiel fällt zwischenzeitlich auf, dass ein großer Anteil an dem hohen Fehlbetrag auf die Abschreibungen zurückzuführen ist. Diese betragen gut 2,2 Mio.€ im Vergleich zum
Fehlbetrag in Höhe von 3,9 Mio.€.    

 

Herr Grüntz stellt im Folgenden eine Aufstellung der Ausgabearten vor. Hier werden
deutliche Abweichungen zwischen Plan- und Ist-Werten deutlich. Außerdem ist zu erkennen, dass ein großer Aufwandsschwerpunkt im Bereich des Bauunterhaltes und dem Unterhalt des unbeweglichen Vermögens liegt.

 

Herr Maier ergänzt, dass auch in anderen Bereichen, wie der Kinderbetreuung, hohe Kosten für die Stadt zu Buche schlagen. Er gibt zu bedenken, dass die Stadt Barmstedt
zukünftig für die Durchführung der Nachmittagsbetreuung zuständig ist. Dies wurde durch
eine neue Rechtsprechung beschlossen und wird die Stadt einiges Kosten.

 

Frau Bremer-Wilms bestätigt Herrn Maier.

 

Herr Dr. Thiel fragt nach, wie der Stand bei der Fehlbedarfszuweisung 2020 ist.

 

Herr Grüntz erklärt hierzu, dass die Zuweisung bereits seit Anfang 2021 beantragt ist und sich aktuell beim Land zur Prüfung befindet. Auch für 2021 wird wieder eine Fehlbedarfszuweisung beantragt werden.

 

Herr Kahns antwortet dazu, dass der Jahresabschluss für 2021 dann alsbald erstellt werden müsse.

 

Herr Maier erklärt, dass die Weichen dazu bereits gestellt worden sind.

 

Herr Gottschalk fragt im Zusammenhang mit der Vorlage nach, wie sich die Kredit-obergrenze zusammensetzt und was diese aussagt.  

 

Herr Maier erklärt hierzu, dass bei der Kreditobergrenze die investiven Auszahlungen den investiven Einzahlungen gegenübergestellt werden. Dies ist der Wert, den die Stadt dann als Kredit aufnehmen darf. Würde man alle Aus- und Einzahlungen gegenüber stellen
ergebe dies ein falsches Bild. Man würde dann theoretisch die Kredittilgungen mit einer
Kreditaufnahme tilgen. Dies ist rechtlich jedoch unzulässig.

 

Abschließend gibt Herr Maier bekannt, dass während der Fachausschusssitzungen jeweils
ein Kollege aus der Kämmerei anwesend sein wird und für Fragen zur Verfügung steht.

 

Weitere Fragen werden nicht gestellt. Herr Kahns dankt der Kämmerei.

 

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