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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches für das Gebiet westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg bestehend aus der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, hier: Satzungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Westerhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 15.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Westerhorn, Bahnhofstraße 25
Zusatz: Für die Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn gilt die 3G-Regel. Ein entsprechender Nachweis sowie ein amtliches Ausweisdokument sind vorzulegen. Eine Testung vor Ort ist 15 Minuten vor Sitzungsbeginn möglich.
VO/2021-363 Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches für das Gebiet westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg bestehend aus der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, hier: Satzungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Dieckmann, Uwe
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Reimers stellt den Satzungsbeschluss vor.


Beschluss:

 

  1. Die hrend der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 (Innenbereichssatzung) der Gemeinde Westerhorn für den Bereich westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffent-licher Belange hat die Gemeindevertretung Westerhorn mit folgendem Ergebnis ge-

prüft:

Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen behördlichen und privaten Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung Westerhorn die Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 für den Bereich westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Die Satzung ist durch den Bürgermeister auszufertigen.

 

  1. Der Beschluss der Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB ist nach § 10 BauGB ortüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:

--


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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