Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-363
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Westerhorn hat in ihrer Sitzung am 22.09.2021 die Auslegung der Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 des BauGB beschlossen. Nach
Abschluss der Auslegungsfrist sind die in der Anlage dargestellten Anregungen einge-gangen, ein Abwägungsvorschlag wurde erarbeitet. Der beigefügte Satzungsentwurf kann
nunmehr beschlossen, ausgefertigt und bekannt gemacht werden. Ein Genehmigungs-verfahren wird nicht notwendig.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 (Innenbereichssatzung) der Gemeinde Westerhorn für den Bereich westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffent-licher Belange hat die Gemeindevertretung Westerhorn mit folgendem Ergebnis ge-
prüft:
Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen behördlichen und privaten Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung Westerhorn die Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 für den Bereich westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Die Satzung ist durch den Bürgermeister auszufertigen.
- Der Beschluss der Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 3 BauGB ist nach § 10 BauGB ortüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
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Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Planzeichnung, Begründung, Abwägungsvorschlag
Gez Werner, LVB
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