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Auszug - 3.Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung vom 12.03.2014
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Peter Knaak stellt den Sachverhalt vor und erläutert die Gebührenkalkulation zum 3. Nachtrag zur Schmutzwassergebührensatzung vom 12.03.2014 ausführlich. Herr Knaak führt weiterhin führt aus, dass eine kostendeckende Schmutzwassergebühr 5,14 EUR betragen müsste.
Nach einer eingehenden Diskussion spricht sich die Gemeindevertretung für den Erlass einer geänderten 3. Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung vom 12.03.2014 aus. Von der Gebührenkalkulation wird abgewichen. Die Schmutzwassergebühr wird auf 4,14 EUR festgesetzt.
Beschluss:
- Die Gemeinde Osterhorn macht von ihrem Wahlrecht Gebrauch und löst die Anschlussbeiträge ab 2022 ertragswirksam auf, um die Verbrauchsgebühr zu entlasten.
- Die 3.Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserversorgung (Schmutzwassergebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung, unter Berücksichtigung der Auflösung von Anschlussbeiträgen mit einer abweichenden Schmutzwassergebühr in Höhe von 4,14 EUR beschlossen.
Abstimmungsergebnis zu 1:
Ja- Stimmen: | 9 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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Abstimmungsergebnis zu 2:
Ja- Stimmen: | 8 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 1 |
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