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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 "Solarpark Voßbarg", westlich "Hingstheider Moor" und östlich "Knöller Damm" sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokel für das Gebiet "Voßbarg" im Nordwesten des Gemeindegebietes Bokel hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Bokel
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Bokel Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Dörpstuv
Ort: Fasanenweg 35, 25364 Bokel
Zusatz: Für die Sitzung der Gemeindevertretung Bokel gilt die 3G-Regel. Ein entsprechender Nachweis sowie ein amtliches Ausweisdokument sind vorzulegen. Eine Testung vor Ort ist 15 Minuten vor Sitzungsbeginn möglich.
VO/2021-354 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 "Solarpark Voßbarg", westlich "Hingstheider Moor" und östlich "Knöller Damm" sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokel für das Gebiet "Voßbarg" im Nordwesten des Gemeindegebietes Bokel
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Pump verlässt aufgrund von Ausschließungsgründen nach §22 Gemeindeordnung den Raum.

 

Herr Kröger berichtet aus dem Bau- und Wegeausschuss. Der Bau- und Wegeausschuss hat sich für die Änderung des Flächennutzungsplanes ausgesprochen. Herr Kröger betont, dass die Refinanzierung wichtig ist.

 

Herr Münster erklärt, dass es sich um ein langwieriges Projekt handelt und die Planung mit dem Land, dem Kreis und der Verwaltung noch viel Zeit in Anspruch nimmt.  


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bokel beschließt:

 

  1. r das Gebiet „Voßbarg“ im Nordwesten des Gemeindegebietes Bokel wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bokel aufgestellt. Planungsziel ist

die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Fläche für eine Freiflächen-Photovoltaik (PV)-Anlage.

 

  1. r das Gebiet „Voßbarg“ im Nordwesten des Gemeindegebietes Bokel Flurstücke 12/1,

12/ 2, 13 16, 17/2, 19 21, 22 (tw.), 23, 24, 501 (tw.), 502 (tw.), Flur 15 und 16, Gemarkung Bokel wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Bokel aufgestellt. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Fläche für eine Freiflächen-Photovoltaik (PV)-Anlage.

 

  1. Der Bebauungsplan soll vorhabenbezogen gem. § 12 BauGB durchgeführt werden; die

Bezeichnung lautet „Solarpark Vossbarg“. Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist vom Vorhabenträger ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) zu erstellen und

zwischen Gemeinde und Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB

abzuschließen.

 

  1. Die Aufstellungsbeschlüsse sind gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die landesplanerische Anzeige gem. § 11 (2) Landesplanungsgesetz durchzuführen.

 

  1. Mit der Planverfassung und der Verfahrensführung soll das Büro AC Planergruppe, Itzehoe, beauftragt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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