Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 "Solarpark Voßbarg", westlich "Hingstheider Moor" und östlich "Knöller Damm" sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokel für das Gebiet "Voßbarg" im Nordwesten des Gemeindegebietes Bokel hier: Aufstellungsbeschluss
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Pump verlässt aufgrund von Ausschließungsgründen nach §22 Gemeindeordnung den Raum.
Herr Kröger berichtet aus dem Bau- und Wegeausschuss. Der Bau- und Wegeausschuss hat sich für die Änderung des Flächennutzungsplanes ausgesprochen. Herr Kröger betont, dass die Refinanzierung wichtig ist.
Herr Münster erklärt, dass es sich um ein langwieriges Projekt handelt und die Planung mit dem Land, dem Kreis und der Verwaltung noch viel Zeit in Anspruch nimmt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bokel beschließt:
- Für das Gebiet „Voßbarg“ im Nordwesten des Gemeindegebietes Bokel wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bokel aufgestellt. Planungsziel ist
die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Fläche für eine Freiflächen-Photovoltaik (PV)-Anlage.
- Für das Gebiet „Voßbarg“ im Nordwesten des Gemeindegebietes Bokel Flurstücke 12/1,
12/ 2, 13 – 16, 17/2, 19 – 21, 22 (tw.), 23, 24, 501 (tw.), 502 (tw.), Flur 15 und 16, Gemarkung Bokel wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Bokel aufgestellt. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Fläche für eine Freiflächen-Photovoltaik (PV)-Anlage.
- Der Bebauungsplan soll vorhabenbezogen gem. § 12 BauGB durchgeführt werden; die
Bezeichnung lautet „Solarpark Vossbarg“. Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist vom Vorhabenträger ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) zu erstellen und
zwischen Gemeinde und Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB
abzuschließen.
- Die Aufstellungsbeschlüsse sind gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die landesplanerische Anzeige gem. § 11 (2) Landesplanungsgesetz durchzuführen.
- Mit der Planverfassung und der Verfahrensführung soll das Büro AC Planergruppe, Itzehoe, beauftragt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 6 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76