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Auszug - 3.Nachtragssatzung der Schmutzwassergebührensatzung vom 19.02.2014
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Reimer stellt die Vorlage vor und berichtet aus dem Finanzausschuss, dass dieser empfiehlt die Mehrkosten für die Entsorgung des belasteten Schlammes aus der Kalkulation hinauszurechnen und die Gebühr so gering wie möglich zu halten.
Herr Söth fragt an, ob die Gebühren in den umliegenden Gemeinden eine ähnliche Höhe haben. Dazu berichtet Herr Münster, dass sich die Gebühren in allen Gemeinden erhöhen, in denen aktuell entschlammt wird. Die Neukalkulation der Gebühren erfolgt alle 3 Jahre.
Es wird die Frage gestellt woraus sich die Entschlammungskosten ergeben. Herr Münster berichtet, dass es sich hierbei um einen Preis pro qm³ handelt.
Es werden keine weiteren Fragen gestellt.
Beschluss:
1. Die Mehrkosten für die besondere Entsorgung aufgrund der Belastung des Schlammes werden bei der Gebührenkalkulation herausgerechnet.
2.. Der ertragswirksamen Auflösung der Anschlussbeiträge ab dem Jahr 2022 wird zugestimmt.
3 a. Die 3. Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserentsorgung (Schmutzwassergebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung A - mit Auflösung der Anschlussgebühren beschlossen.
Abstimmungsergebnis zu 1:
Ja- Stimmen: | 7 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Abstimmungsergebnis zu 2:
Ja- Stimmen: |
7 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Abstimmungsergebnis zu 3a:
Ja- Stimmen: | 7 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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