Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-244
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Sachverhalt:
Die aktuelle Gebührenkalkulation ist für die Jahre 2020 bis 2022 aufgestellt. Aufgrund der hohen Kosten für die Entschlammung der Klärteiche und der damit verbundenen Tatsache, dass die jährlichen Rückstellungen hierfür nicht ausreichend sind, ist eine vorzeitige Überplanung der Gebührenkalkulation notwendig.
Für die jährliche Rücklage zur Entschlammung wird bei Zugrundelegung einer moderaten Steigerung des Kostenindexes ein Betrag von 58.000,- € empfohlen. Dieser ist sowohl für den Schmutz- als auch den Regenwasseranteil eingeplant. Da in Bokel nur der Schmutzwasseranteil in der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, entspricht dieser Anteil 43.095,56 € jährlich.
In der Kalkulation wurden nur die Kosten zugerechnet, die bei einer einfachen Entschlammung angefallen wären. Die Mehrkosten für die besondere Entsorgung aufgrund der Belastung des Schlammes wurden herausgerechnet. Dem Gebührenzahler sind Kosten, die aufgrund besonderer Umstände entstehen, nicht anzulasten. In der Summe bedeutet dies, das von den rund 323.000,- € Gesamtkosten nur rund 187.000,- € in der Kalkulation als gebührenfähig übernommen worden sind.
Es wird vorgeschlagen, zur Abfederung der Gebührenerhöhung, die Anschlussbeiträge ab 2022 ertragswirksam aufzulösen und den Deckungsbeitrag zur Gebührensatzermäßigung einzusetzen. Die Auflösung der Beiträge ist durch das Wahlrecht in § 6 Abs. 2 KAG SH erlaubt und "entlastet" die Verbrauchsgebühr in Bokel um 0,69 €/m³. Das Wahlrecht kann nach einer Veränderung der Situation erneut ausgeübt werden, um wieder zu der „alten“ Praxis zurückzukehren. Im Falle der Auflösung der Anschlussbeiträge verändert sich auch die Bilanz der Gemeinde. Die Beträge aus der Auflösung bilden sich hier als Ertrag ab.
Empfohlen wird ein zweijähriger Kalkulationszeitraum 2022/2023, damit wird im folgenden Kalkulationszeitraum ab 2024 noch ein Ausgleichsjahr für die Verrechnung von möglichen Unterdeckungen offengehalten.
Schmutzwassergebühr in €/ m³
Mit Auflösung ohne Auflösung
Kostenniveau 2022/2023 2,89 3,58
Nachholung der Unterdeckung aus Vorjahren 0,77 0,77
Kostendeckende Verbrauchsgebühr 2022/ 2023 3,66 4,35
Vergleich bisher 2,29 2,29
Die Grundgebühren bleiben unverändert.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
1. Der ertragswirksamen Auflösung der Anschlussbeiträge ab dem Jahr 2022 wird zugestimmt.
2.a. Die 3. Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserentsorgung (Schmutzwassergebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung A - mit Auflösung der Anschlussgebühren beschlossen.
oder
2.b. Die 3. Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserentsorgung (Schmutzwassergebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung B - ohne Auflösung der Anschlussgebühren beschlossen
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
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Anlage/n:
Zu 2.a. Fassung A: 3.Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung mit Auflösung der Anschlussgebühren
Zu 2.b. Fassung B: 3.Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung ohne Auflösung der Anschlussgebühren
Ergebnisse Gebühren ursprünglich mit vollen Entsorgungskosten
1. Änderung der Ergebnisse nach Berücksichtigung Schadensfall
Rücklage Entschlammung
Entschlammungsrhythmus
gez.
Maier
Fachbereichsleitung
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