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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 3.Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung vom 12.03.2014  

Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn
TOP: Ö 7
Gremium: Finanzausschuss Westerhorn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 02.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Bahnhofstraße 25, 25364 Westerhorn
VO/2021-249 3.Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung vom 12.03.2014
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knaak, Peter
Federführend:FB 200 Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Frau Kerstin Rubart bittet Herrn Peter Knaak den Sachverhalt vorzustellen.

 

Herr Knaak trägt die Gründe für den Erlass einer neuen Schmutzwassergebührensatzung vor. Herr Knaak erklärt, dass die Entsorgung des Klärschlammes in Zukunft deutlich teurer werden wird, als es bei der aktuellen Entschlammung der Fall gewesen war, da der Gesetzgeber die Vorschriften für die Entsorgung des Klärschlamms verschärft hat. Vor diesem Hintergrund müssen die Rückstellungen für künftige Entschlammungen entsprechend angehoben werden. Herr Knaak weist außerdem darauf hin, dass sich die Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen mit der Problematik künftiger Entschlammungen und stetig steigenden Kosten für die Abwasserbeseitigung auseinandersetzen müssen.

 

Herr Bernd Reimers ergänzt die Ausführungen von Herrn Knaak und macht ebenfalls auf die Problematik geänderter Gesetzesgrundlagen und stetig steigender Kosten aufmerksam. Herr Reimers führt aus, dass über den SHGT bereits versucht wird, entsprechenden Einfluss auszuüben, um den Gesetzgeber zum Umdenken zu bewegen.

 

Nach einer kurzen Diskussion stimmt der Finanzausschuss Westerhorn über folgenden Beschlussvorschlag ab:

 


Beschlussvorschlag:

Die 3.Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

4

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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