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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-249  

Betreff: 3.Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung vom 12.03.2014
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knaak, Peter
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
02.12.2021 
Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
15.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die aktuelle Gebührenkalkulation ist für die Jahre 2020 bis 2022 aufgestellt. Aufgrund der hohen Kosten für die Entschlammung der Klärteiche und der damit verbundenen Tatsache dass die jährlichen Rückstellungen hierfür nicht ausreichend waren, ist eine vorzeitige Überplanung der Gebührenkalkulation notwendig. Für die jährliche Rücklage zur Entschlammung wird bei Zugrundelegung einer moderaten Steigerung des Kostenindexes ein Betrag von 50.500,- € vorgeschlagen.

 

Empfohlen wird ein zweijähriger Kalkulationszeitraum 2022/2023, damit wird im folgenden Kalkulationszeitraum ab 2024 noch ein Ausgleichsjahr für die Verrechnung von möglichen Unterdeckungen offen gehalten.

 

 

Gebühr in €/ m³

 

Kostenniveau 2022/2023     2,31    

Nachholung der Unterdeckung aus Vorjahren  0,33                    

Kostendeckende Verbrauchsgebühr 2022/23  2,64    

Vergleich bisher      1,94   

 

 

Die Schmutzwassergrundgebühren bleiben unverändert.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.


Beschlussvorschlag:

Die 3.Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
entfällt


Finanzielle Auswirkungen:
Ordnungsgemäße Gebührenerhebung im Bereich Abwasser ab dem 01.01.2022.


Anlage/n:

3.Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung
 

Ergebnisse Gebührenberechnung

 

cklage Entschlammung

 

Entschlammungsrhytmus

 

 

 

 

 

 

 

gez

Maier
Fachbereichsleitung.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3. Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung Westerhorn (81 KB)      
Anlage 2 2 Ergebnisse Westerhorn vKalk 22-23 (175 KB)      
Anlage 3 3 Westerhorn Rücklage Entschlammung (95 KB)      
Anlage 4 4 Westerhorn Entschlammungsrhytmus (337 KB)      

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