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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2022  

Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 9
Gremium: Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 01.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:06 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgerstube Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 7, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2021-303 Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2022
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Goos, Hinnerk
2. Kruse, Karsten
Federführend:FB 200 Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Frau Sybille Buchner trägt den Sachverhalt vor.

 

Herr Christian Schütz stellt Fragen zu folgenden Produktsachkonten aus dem Haushaltsentwurf:

 

111130.523101: Wieso sind in den Erläuterungen zu diesem Aufwandskonto Mieteinnahmen für die Verpachtung von Stellplätzen in der Rosentwiete aufgeführt?

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Dieser Ansatz kann künftig auf 0 EUR gesetzt werden. Hier wurden in der Vergangenheit Aufwendungen für die Weiterleitung der Mieteinnahmen an den neuen Eigentümer der Rosentwiete 34 gebucht. Die Mieteinnahmen für die Stellplätze sind unter 111130.441102 zu buchen.

 

 

111140.524107: Vor dem Hintergrund der Erhöhung der Schmutzwassergebühren müsste dieser Ansatz für die Folgejahre angepasst werden.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Es sind weniger Menschen in der Unterkunft und in dem Mietobjekt untergebracht als in der Vergangenheit, daher geht die Verwaltung davon aus, dass dieser Ansatz trotz einer Erhöhung der Gebühren ausreichend hoch kalkuliert ist.

 

 

538010.432100: Sind die Benutzungsgebühren für die Schmutzwasserbeseitigung mit 270.000 EUR richtig kalkuliert?

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Der Ansatz wurde wie folgt ermittelt: Hochgerechnetes IST-Ergebnis für 2021 = 200.000,- €;

Daraus errechnete Menge für 2021 = 118.343 m³ (200.000,- € : 1,69 €); Menge mit neuer Gebühr 2,32 € hochgerechnet = 274.556,- €

 

 

573060.571103: Wieso werden bei der ehemaligen Gaststätte „Zur Tankstelle“ noch Abschreibungen veranschlagt?

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Diese Abschreibungen fallen nach Verkauf des Gebäudes nicht mehr an und werden künftig nicht wieder veranschlagt.

 

 

573070:ssten bei dem Produkt zur Photovoltaik Anlage auch Abschreibungen veranschlagt werden.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Die Photovoltaik-Anlage ist bereits vollständig abgeschrieben.

 

 

Weitere Fragen der Ausschussmitglieder werden von Herrn Hinnerk Goos beantwortet. Herr Goos berichtet außerdem, dass der Finanzausschuss der Gemeinde Bokel die Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer von 380% auf 400 % empfohlen hat. Hintergrund ist eine Änderung bezüglich der Anrechenbarkeit der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer bei Personengesellschaften. Für die Berechnung gibt es aus dem Steuerrecht einen Faktor zur Ermäßigung der Einkommensteuer. Dieser betrug in der Vergangenheit 3,8 und ist nun auf 4,0 angehoben worden. Dies hat zur Folge, dass eine Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer von 380 % auf 400 % unterm Strich keine höhere Steuerbelastung für Personengesellschaften bedeuten würde. Die höhere Steuerbelastungr die Gewerbesteuer würde im gleichen Umfang von der Einkommensteuer abgezogen. Die Steuerlast bleibt im Ergebnis für den Steuerschuldner gleich. Die Gemeinde hätte durch die Anhebung ein höheres Aufkommen aus der Gewerbesteuer. Herr Goos gibt aber zu bedenken, dass ein Großteil des Aufkommens der Gewerbesteuer in Brande-Hörnerkirchen von Kapitalgesellschaften aufgebracht wird. Diese würden durch eine Anhebung stärker belastet.

 

Nach einer kurzen Diskussion sprechen sich die Ausschussmitglieder aus diesem Grund gegen eine Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer aus und stimmen über folgenden Beschlussvorschlag ab:

 


Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2022 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2025 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 08. November 2021 beschlossen. 

 

Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 wird zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 


 

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