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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-303  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Goos, Hinnerk
2. Kruse, Karsten
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
01.12.2021 
Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
16.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2022 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Ergebnishaushalt  

Der Gesamtbetrag der Erträge des Ergebnisplans wird auf 3.195.700 EUR und der der Aufwendungen auf 2.896.500 EUR festgesetzt. Der Ergebnisplan weist somit einen Jahresüberschuss in Höhe von 299.200 EUR aus.

 

Die zu erwartenden Erträge aus der Grundsteuer A liegen bei 30.500 EUR. Für die Grundsteuer B wird mit 240.000 EUR (+ 25.000 EUR) geplant. Der Gewerbesteueransatz wurde nach einer konservativen Planung im Vorjahr aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage, die durch die Corona Pandemie ausgelöst wurde, r 2022 anhand einer Festsetzungsvorausschau mit 302.000 EUR (+ 137.000 EUR) veranschlagt.

 

Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer in Höhe von 861.900 EUR (+ 20.500 EUR) und an der Umsatzsteuer in Höhe von 49.100 EUR (- 5.600 EUR) wurden auf Grundlage der Steuerschätzung von Mai 2021 i.V.m. dem Haushaltserlass 2022 berechnet.

 

Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich, Allgemeine Schlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich belaufen sich auf insgesamt 721.700 EUR (+ 116.800 EUR). Hiervon entfällt ein Anteil in Höhe von 625.600 EUR auf die Allgemeinen Schlüsselzuweisungen. Der Anteil des Familienleistungsausgleichs beläuft sich auf 96.100 EUR. Der Zuweisungswert ist dem Erlass zum Finanzausgleich 2022 entnommen.  

 

Die Kreisumlage ist mit 728.900 EUR (+ 47.300 EUR) veranschlagt. Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt nach derzeitiger Beschlusslage 33,95 %.

 

Nach dem Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2022 wird die Schulumlage auf insgesamt 484.100 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beläuft sich auf 222.700 EUR.

 

r die Erstattung der Bauleitplanungskosten sind insgesamt Erträge in Höhe von 50.000 EUR geplant.

 

Mit insgesamt 217.300 EUR (+ 2.300 EUR) erfolgte eine vorufige Veranschlagung für die Schulkostenbeiträge. Die Planung wurde anhand der Vorjahreswerte vorgenommen. 

 

Zum 01.08.2021 wurde die Trägerschaft der Kindertageseinrichtungen als Selbstverwaltungsaufgabe von den amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt Hörnerkirchen übertragen. Für das Haushaltsjahr 2022 wird erstmalig für die geplanten Aufwendungen in Höhe von 64.600 EUR, die nicht durch Erträge gedeckt sind, eine Kindertagesstättenumlage erhoben. Für das Haushaltsjahr 2022 ist der Anteil der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen mit 27.400 EUR eingeplant.

 

Die Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein sowie der Wohnsitzgemeinden werden ab 2022 ebenfalls im Amtshaushalt geplant und an die Kindertagesstätten ausgezahlt.

 

Nach der Kita-Reform ist weiterhin auch ein Betrag der Wohnsitzgemeinde an den Kreis abzuführen. In diesem Betrag ist auch ein Anteil für die Tagespflege (Tagesmütter) enthalten. Diese Mittel wurden bisher durch den Kreis Pinneberg geleistet. Für Brande-Hörnerkirchen ist für 2022 mit einem Betrag von 308.700 EUR zu rechnen.

 

In 2021 wurde die Entschlammung der Klärteichanlage durchgeführt. Die Aufwendungen für die Zuführung zur Rückstellung wurden daraufhin für die Folgejahre neu kalkuliert. Ab dem Haushaltsjahr 2022 werden 61.600 EUR für die Entschlammung der Klärteichanlage und weitere 5.000 EUR für die Entschlammung der Regenrückhaltebecken zurückgestellt.

 

Die Unterhaltung der Gemeindestraßen ist mit 46.000 EUR veranschlagt. Die Umlage für den Wegeunterhaltungsverband ist mit 118.500 EUR eingeplant. Davon beläuft sich ein Anteil in Höhe von 80.000 EUR auf eine Sonderzahlung gem. Empfehlung des Bauausschusses vom 31.08.2021.

 

Die Abschreibungen belaufen sich für das Haushaltsjahr 2022 auf 267.000 EUR (+ 49.600 EUR). Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten stehen den Abschreibungen  mit 86.200 EUR (+ 26.500 EUR) gegenüber. 

 

Gemäß dem Haushaltsentwurf des Amtes Hörnerkirchen sinkt die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2022 auf 977.100 EUR. Auf die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen entfallen anteilig 381.400 EUR (- 36.100 EUR). Der Umlagesatz beträgt 17,76 %.

 

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 4.689.900 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 4.885.800 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 195.900 EUR aus. 

 

Die geplanten Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 1.950.400 EUR. Hierbei handelt es sich um Einzahlungen aus der Veräerung von Grundstücken an einen Investor oder eine Genossenschaft für das Projekt „Wohnpark im Grünen“ in Höhe von 320.000 EUR. r den Ankauf dieser Fläche sind Haushaltsmittel in selber Höhe eingeplant. Die Zwischenfinanzierung des Grunderwerbs kann aus den vorhandenen liquiden Mitteln erfolgen.

 

Darüber hinaus sind Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen in Höhe 79.100 EUR geplant. Davon entfallen 65.200 EUR auf Investitionskostenzuweisungen der Gemeinde Osterhornr die Beschaffung des LF 10. Darüber hinaus sind im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr weitere Zuweisungen der Gemeinde Osterhorn in Höhe von 4.500 EUR (Tragkraftspritze, Notstromaggregat und Kleingeräte) geplant. Im Bereich der Jugendfeuerwehr sind für die Beschaffung eines Übungsanhängers Zuschüsse und Zuweisungen von insgesamt 9.400 EUR in den Haushalt eingestellt. Die geplante Kreditaufnahme beläuft sich auf 1.551.300 EUR.

 

Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 2.379.500 EUR. 

 

Hiervon entfallen 320.000 EUR auf Grunderwerbszwecke r das Projekt „Wohnpark im Grünen“. Der Grunderwerb für den Neubau einer Feuerwache ist mit 400.000 EUR im Amtshaushalt veranschlagt. Der Anteil der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beläuft sich auf 156.000 EUR. Für die Herstellung des Mischwasserkanals von der Bahnhofstraße bis zur Steinstraße sind 1.050.000 EUR undr die Herstellung der Straßenentwässerung und Asphaltarbeiten in den Nebenstraßen weitere 350.000 EUR eingeplant. Für allgemeine investive Tiefbauvorhaben im Bereich der Abwasserbeseitigung sind 25.000 EUR eingeplant.

 

r investive Auszahlungen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr werden insgesamt 361.900 EUR bereitgestellt. Die größte Position macht mit 326.400 EUR die Beschaffung des Feuerwehrfahrzeuges LF 10 aus. Darüber hinaus sind die Anschaffung der Tragkraftspritze, die Installation eines Notstromaggregats und der Austausch von Kleingeräten mit insgesamt 22.500 EUR vorgesehen. Weitere 13.000 EUR für die Beschaffung des Übungsanhängers der Jugendfeuerwehr in den Haushalt eingestellt.

 

Darüber hinaus sind weitere kleinere Investitionen mit einem Volumen von 7.500 EUR aus dem Bereich des Grundstücks- und Gebäudemanagements und dem Abwasserbereich eingeplant.

 

r diese Maßnahmen ist die bereits erwähnte Kreditfinanzierung in Höhe von insgesamt 1.551.300 EUR vorgesehen. Die Höhe entspricht der ermittelten Kreditobergrenze nach den Vorschriften der Gemeindeordnung abzüglich der Zwischenfinanzierung des Grunderwerbs für den Wohnpark im Grünen in Höhe von 320.000 EUR, der durch die liquiden Mittel geleistet werden kann.

 

Die Investitionsmaßnahmen werden ab dem Haushaltsjahr 2021 bei den jeweiligen Produkten zusätzlich und gesondert ausgewiesen. Außerdem wird bei den Erläuterungen mit der Darstellung der verursachten Abschreibungen der jeweiligen Maßnahme ein Hinweis auf Folgekosten gegeben.

 

r das Haushaltsjahr 2022 sind insgesamt 109.100 EUR für die Tilgung der laufenden Kredite veranschlagt. Die Neuverschuldung und der damit verbundene Anstieg der Zinsen und der Tilgung dabei berücksichtigt.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 (1) der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen.

 

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.


Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2022 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2025 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 08. November 2021 beschlossen. 

 

Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 wird zur Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf 2022


Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2022 vom 08. November 2021
 

 

 

 

gez. Maier

Fachbereichsleitung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsentwurf 2022 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen vom 08.11.2021 (1523 KB)      

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