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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Auslegung des B-Planes Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der "Norderstraße", südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Digitale Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:05 - 22:22 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
Zusatz: Die Sitzung der Stadtvertretung wird in Form einer Hybridsitzung durchgeführt. Es gibt die Möglichkeit unter Einhaltung der 3G-Regel im angegebenen Sitzungsraum an der Sitzung teilzunehmen. Ein entsprechender Nachweis sowie ein amtliches Ausweisdokument sind vorzulegen. Eine Testung vor Ort ist 15 Minuten vor Sitzungsbeginn möglich.
VO/2021-314 Auslegung des B-Planes Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der "Norderstraße", südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Ortwin Schmidt (Vorsitzender Bauausschuss) führt in die Thematik ein.

Herr Behrens merkt an, dass - sollte die Stadt Fledemauskästen an Bäumen aufhängen müssen - die Arbeiten gegebenenfalls durch den Nabu erfolgen könnten.

Frau Qourin-Nebel merkt an, dass in den ersten Planungsentwürfen eine Grünfläche vorhanden war, die nun fehlt. Herr Saß teilt mit, dass der geplante Wall nach einer Überplanung die Grünfläche ersetzt hat. Frau Qourin-Nebel würde sich dennoch eine Grünfläche als Multifunktionsfläche wünschen. In der weiteren Beratung sollte dies noch einmal thematisiert werden.


Beschluss:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der „Norderstraße“, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße „Mittelweg“ und nördlich der Geschwister-Scholl-Straße“ und die dazugehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

22

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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