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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-314  

Betreff: Auslegung des B-Planes Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der "Norderstraße", südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
15.11.2021 
Sitzung des Bauauschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
07.12.2021 
Digitale Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

r das Gebiet in der „Norderstraße“, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße „Mittelweg“ und nördlich der „Geschwister-Scholl-Straße“ hat die Stadtvertretung am 18.06.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Planungsziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes für soziale Einrichtungen und eines allgemeinen Wohngebietes.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat inzwischen stattgefunden. Stellungnahmen, die eine wesentliche Planänderung erfordern, sind nicht eingegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Tabelle.

 

Aufgrund des jetzt erreichten Planungsstandes kann das Bebauungsplanverfahren nun mit dem nächsten Verfahrensschritt des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses fortgesetzt werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 8 e der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bauausschuss.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.


Beschlussvorschlag und

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der „Norderstraße“, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße „Mittelweg“ und nördlich der „Geschwister-Scholl-Straße“ und die dazugehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 


Anlage/n:

 

Planzeichnung/Legende

Textliche Festsetzungen

Begründung

Bodengutachten 2018

Bodengutachten 2020

Schallgutachten

Wasserwirtschaftliches Konzept

Abwägungen, Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung
 

 

 

 

gez.

 

Lichy

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01 Teil A - Planzeichnung (454 KB)      
Anlage 2 2 02 Teil B - Text (74 KB)      
Anlage 3 3 03 Begründung (21066 KB)      
Anlage 4 4 04 Anlage 1 - Bodengutachten 2018 (6553 KB)      
Anlage 5 5 05 Anlage 2 - Bodengutachten 2020 (16109 KB)      
Anlage 6 6 06 Anlage 3 - Schallgutachten (11130 KB)      
Anlage 7 7 07 Anlage 4 - WWK (1343 KB)      
Anlage 8 8 08 Abwägung (4203 KB)      

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