Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-314
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Sachverhalt:
Für das Gebiet in der „Norderstraße“, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße „Mittelweg“ und nördlich der „Geschwister-Scholl-Straße“ hat die Stadtvertretung am 18.06.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Planungsziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes für soziale Einrichtungen und eines allgemeinen Wohngebietes.
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat inzwischen stattgefunden. Stellungnahmen, die eine wesentliche Planänderung erfordern, sind nicht eingegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Tabelle.
Aufgrund des jetzt erreichten Planungsstandes kann das Bebauungsplanverfahren nun mit dem nächsten Verfahrensschritt des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses fortgesetzt werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 8 e der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bauausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag und
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der „Norderstraße“, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße „Mittelweg“ und nördlich der „Geschwister-Scholl-Straße“ und die dazugehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Planzeichnung/Legende
Textliche Festsetzungen
Begründung
Bodengutachten 2018
Bodengutachten 2020
Schallgutachten
Wasserwirtschaftliches Konzept
Abwägungen, Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung
gez.
Lichy
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