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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 78 der Stadt Barmstedt für den Bereich nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm" hier: erneuter Aufstellungsbeschluss  

Digitale Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 17
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:05 - 22:22 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
Zusatz: Die Sitzung der Stadtvertretung wird in Form einer Hybridsitzung durchgeführt. Es gibt die Möglichkeit unter Einhaltung der 3G-Regel im angegebenen Sitzungsraum an der Sitzung teilzunehmen. Ein entsprechender Nachweis sowie ein amtliches Ausweisdokument sind vorzulegen. Eine Testung vor Ort ist 15 Minuten vor Sitzungsbeginn möglich.
VO/2021-313 Aufstellung des B-Planes Nr. 78 der Stadt Barmstedt für den Bereich nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm"
hier: erneuter Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Ortwin Schmidt (Vorsitzender Bauausschuss) führt in die Thematik ein. Er betont, dass der Aufstellungsbeschluss heute nur für die Fläche der Feuerwehr gefasst wierden soll, es aber im weiteren Planungsverlauf auch noch möglich ist, das THW in dem Bereich unterzubringen.



Beschluss:

 

  1. r das Gebiet nördlich „Steinmoor“, westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und südlich des „Knüppeldamm“ wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Festsetzung eines Sondergebietes und die Errichtung einer Feuerwehr.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden. 

 

Die Verwaltung wird beauftragt das Bauleitplanverfahren unverzüglich durchzuführen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

22

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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