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Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 78 der Stadt Barmstedt für den Bereich nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm" hier: erneuter Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Ortwin Schmidt (Vorsitzender Bauausschuss) führt in die Thematik ein. Er betont, dass der Aufstellungsbeschluss heute nur für die Fläche der Feuerwehr gefasst wierden soll, es aber im weiteren Planungsverlauf auch noch möglich ist, das THW in dem Bereich unterzubringen.
Beschluss:
- Für das Gebiet nördlich „Steinmoor“, westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und südlich des „Knüppeldamm“ wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Festsetzung eines Sondergebietes und die Errichtung einer Feuerwehr.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt das Bauleitplanverfahren unverzüglich durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 22 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76