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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-313  

Betreff: Aufstellung des B-Planes Nr. 78 der Stadt Barmstedt für den Bereich nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm"
hier: erneuter Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
15.11.2021 
Sitzung des Bauauschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
07.12.2021 
Digitale Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

r das Plangebiet nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm" sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Sondergebietes für die Errichtung einer Feuerwehr getroffen werden.

 

Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 11.000 und ist im anliegenden Lageplan markiert.

 

Die Stadt Barmstedt ist seit Sommer 2020 mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im stetigen Austausch, da diese auf der Suche nach geeigneten Flächen zur Errichtung einer neuen THW-Dienststelle ist. Durch die voranschreitende Planung des Bebauungsplanes Nr. 78 haben sich Flächen ergeben, die diesem Vorhaben zur Verfügung gestellt werden könnten. Es sind durchaus Synergien zwischen Feuerwehr und THW vorhanden, weshalb die Überlegung aufkam, den Bebauungsplan evtl. zu gegebener Zeit um ca. 6500 m² zu erweitern.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig ist gem. § 8 e der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bauausschuss.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.


Beschlussvorschlag und

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:

 

  1. Für das Gebiet nördlich „Steinmoor“, westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und südlich des „Knüppeldamm“ wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Festsetzung eines Sondergebietes und die Errichtung einer Feuerwehr.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden. 

 

Die Verwaltung wird beauftragt das Bauleitplanverfahren unverzüglich durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 


Anlage/n:

 

Lageplan B-Plan Nr. 78

Lageplan B-Plan Nr. 78 Erweiterung

 

 

 

 

gez. Lichy

Fachbereichsleitung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan B-Plan Nr. 78 (94 KB)      

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