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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 3.Nachtragssatzung der Schmutzwassergebührensatzung vom 19.02.2014  

Sitzung des Finanzausschusses Bokel
TOP: Ö 6
Gremium: Finanzausschuss Bokel Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 30.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Dörpstuv
Ort: Fasanenweg 35, 25364 Bokel
VO/2021-244 3.Nachtragssatzung der Schmutzwassergebührensatzung vom 19.02.2014
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knaak, Peter
Federführend:FB 200 Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Dr. Götz Reimer führt die Mitglieder des Finanzausschusses in die Thematik ein.

 

Herr Peter Knaak ergänzt die Ausführungen von Herrn Reimer und erklärt, dass die hohen Kosten für die Entschlammung der Klärteiche und der damit verbundenen Tatsache, dass die Summe der ckstellungen hierfür nicht ausreichend ist, eine vorzeitige Überplanung der Gebührenkalkulation erforderlich wird.

 

Herr Knaak führt weiterhin aus, dass die vollständige Umlegung der Kosten für die Entschlammung der Klärteiche eine erhebliche Mehrbelastung für die Gebührenzahler bedeuten würde. Um die Gebührenerhöhung moderater zu gestalten, wurden in der Kalkulation nur die Kosten zugerechnet, die bei einer einfachen Entschlammung angefallen wären. Die Mehrkosten für die besondere Entsorgung aufgrund der Belastung des Schlammes wurden herausgerechnet. In der Summe bedeutet dies, dass von den rund 323.000,- EUR Gesamtkosten lediglich rund 187.000,- EUR in der Kalkulation als gebührenfähig übernommen worden sind.

 

Als weitere Maßnahme wird vorgeschlagen, die Anschlussbeiträge ab 2022 ertragswirksam aufzulösen und den Deckungsbeitrag zur Gebührensatzermäßigung einzusetzen.

 

Herr Knaak erklärt, dass beide Maßnahmen eines entsprechenden Beschlusses der Gemeindevertretung bedürfen.

 

Nach einer eingehenden Diskussion stimmt der Finanzausschuss über folgenden Beschlussvorschlag ab:

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Die Mehrkosten für die besondere Entsorgung aufgrund der Belastung des Schlammes werden bei der Gebührenkalkulation herausgerechnet

 

2.a. Die 3. Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserentsorgung (Schmutzwassergebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung A - mit Auflösung der Anschlussgebühren beschlossen.

 


 

Abstimmungsergebnis zu 1:

 

Ja- Stimmen:

4

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Abstimmungsergebnis zu 2a:

 

Ja- Stimmen:

4

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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