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Auszug - Auslegung des B-Planes Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der "Norderstraße", südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Nachtmann vom Büro dh Stadtplanung aus Rellingen stellt die Auslegungsunterlagen zum B-Plan 79 vor. Der neue Entwurf beinhaltet die Entwicklungen hinsichtlich Waldumwandlung und Lärmschutz. Das wasserwirtschaftliche Konzept wird derzeit auf die neue Planung angepasst.
Von Seiten der Verwaltung wird die Möglichkeit zur Errichtung von Tiny Houses vorgeschlagen. Die Politik steht diesem Vorschlag offen gegenüber. Außerdem wird darum gebeten:
- dass die Fassaden für Doppelhäuser einheitlich gestaltet werden sollen.
- dass die Ausrichtung der Tiny Houses mit der schmalen Seite in Richtung der Lärmquelle erfolgen soll.
- dass die Gefahren der Überflutung bei der Erstellung des wasserwirtschaftlichen Konzeptes berücksichtigt werden.
- dass eine Grünfläche zur Begegnung im B-Plangebietes berücksichtigt wird.
- dass Dachbegrünung und Photovoltaik mit festgelegt werden.
- dass über die Möglichkeit einer Einhausung des Schießstandes nachgedacht wird.
Beschluss:
Beschlussvorschlag und
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der „Norderstraße“, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße „Mittelweg“ und nördlich der „Geschwister-Scholl-Straße“ und die dazugehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 11 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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Fax: 04123 681-260
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