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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 78 der Stadt Barmstedt für den Bereich nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm" hier: erneuter Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bauauschusses Barmstedt
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:50 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
Zusatz: „Der im nichtöffentlich Teil vorgesehene Tagesordnungspunkt „Neubau Bücherei / Standortuntersuchungen“ wird zunächst unter Ausschluss der Öffentlichkeit zusammen mit dem Ausschuss für Kultur, Schule und Sport zu Beginn der Sitzung beraten“ Bitte achten Sie darauf, dass die Sitzung bereits um 19:00 Uhr beginnt.
VO/2021-313 Aufstellung des B-Planes Nr. 78 der Stadt Barmstedt für den Bereich nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm"
hier: erneuter Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende stellt die Gründe für die Erneuerung des Aufstellungsbeschluss B-Plan 78 da. Hauptgrund ist die Ausweisung eines Sondergebietes für die Errichtung einer Feuerwehr.

Die Politik wird darüber informiert, dass eine Erweiterung des Sondergebiet B-Plan 78 zukünftig notwendig werden kann, wenn die Planungen zum Umzug des THW`s abgeschlossen sind.


Beschluss:

Beschlussvorschlag und

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:

 

  1. r das Gebiet nördlich „Steinmoor“, westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und südlich des „Knüppeldamm“ wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Festsetzung eines Sondergebietes und die Errichtung einer Feuerwehr.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden. 

 

Die Verwaltung wird beauftragt das Bauleitplanverfahren unverzüglich durchzuführen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

10

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

1


 

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