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Auszug - Skulpturen auf der Schlossinsel
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage vor.
Beschluss:
Kunstobjekte sind im Außenbereich der Schlossinsel ausdrücklich gewünscht. Sie dürfen vorbehaltlich der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde und der Stadtverwaltung begleitend zu den Ausstellungen der Galerie temporär aufgestellt werden.
Entsprechende Genehmigungen der Stadtverwaltung und der Denkmalschutzbehörde sind möglichst zusammenhängend (Jahresplanung) einzuholen. Die Galerie ist zuständig für die Pflege und die Versicherung. Sie trägt das Risiko und hält die Stadt von Ansprüchen Dritter, die sich aus der Verkehrssicherungspflicht ergeben, frei.
Im Zuge von erforderlichen und nicht vorhersehbaren baulichen Aktivitäten auf der Schlossinsel sind die Skulpturen durch die Galeristin kostenfrei für die Stadt Barmstedt vorzeitig zu entfernen.
Für die Nutzung soll kein Entgelt erhoben werden.
Dieser Beschluss gilt bis zur Fertigstellung / Umsetzung des Konzeptes für die Schlossinsel-Außenanlagen, welches im Rahmen der Schlossinsel-Sanierung erstellt wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 11 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76