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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-323  

Betreff: Skulpturen auf der Schlossinsel
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Holz, Marcel
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Entscheidung
11.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Rahmen der Voruntersuchung (VU) mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für die Gesamtmaßnahmen der Sanierung der Schlossinsel wurde auch die Nutzung der Außenanlagen für Kunstobjekte thematisiert. Daraufhin fand am 14. September 2021 eine Begehung der Schlossinsel mit der Galeristin, Mitgliedern des Kunstvereines, Vertreterinnen der Denkmalschutzbehörde des Landes SH und des Kreises Pinneberg und der Stadtverwaltung Barmstedt statt.

 

Es wurde festgestellt, dass sich im Außenbereich derzeit einige Skulpturen befinden. Die Galeristin erläuterte dazu, dass sich aufgrund der großen Ausstellung Generationen der Bildhauerei“ im Jahr 2019 und auch aufgrund der pandemiebedingten Galerieschließung sich eine im Außenbereich frei zugängliche Kunstpräsentation mit Arbeiten namhafter Künstler/innen entwickelt hat (siehe Foto in der Anlage). Die Aufstellungen der Skulpturen waren mit der Stadtverwaltung (Tourist-Information) abgestimmt.

 

Daraufhin wurde von den Vertreterinnen des Denkmalschutzes erläutert, dass das gesamte Schlossinsel-Ensemble unter Denkmalschutz steht und damit auch die Außenanlage denkmalrechtlich geschützt werden muss. Eine Vereinbarkeit zwischen den Aufstellmöglichkeiten für Kunstobjekte und dem Denkmalschutz ist herzustellen. Die Denkmalschutzbehörde ist hierbei Genehmigungsbehörde.  Die VU und das ISEK sehen vor, einen Freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb unter Einbeziehung der Architekten- und Ingenieurkammer AIK SH und des Denkmalschutzes durchzuführen. Bis dahin wird Folgendes vereinbart:

 

Die Denkmalschutzbehörde erklärt sich im September 2021 bereit, während der Corona bedingten Einschränkungen von Schließzeiten der Innenräume die vorhandenen Skulpturen im Außenbereich zu dulden. Zum Jahresbeginn eines jeden Jahres wird die Stadtverwaltung sich mit der Denkmalschutzbehörde des Kreises und der Galeristin auf geeignete Aufstellflächen für die Ausstellungen des laufenden Jahres einigen und auch die Märkte auf der Schlossinsel abstimmen.

 

Der Galeristin ist es nun ein Anliegen, diese inzwischen sehr beliebte Bespielung im Außenbereich, die gleichermaßen auch Ergänzung der Präsentationen im Gerichtsschreiberhaus ist, im Sinne des Denkmalschutzes, der Stadt und der Galeriebetreiberin auf sichere Füße zu stellen. In Vorgesprächen wurde von der Galeristin der Vorschlag über eine Obergrenze der temporären (zeitlich begrenzten) Kunstobjekten gemacht - bis zu 9 größere Werke, bis zu 9 Kleinskulpturen auf der „Skulpturenwiese“ gegenüber der Galerie, 2 Werke auf den Podesten neben dem Galerieeingang.

 

r die Veranstaltung „Skulpturenpark, der jedes Jahr über die Pfingsttage stattfindet, gelten diese Vorgaben nicht.

 

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass für die Nutzung der Außenanlage durch die Galerie ein Entgelt erhoben werden könnte.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Zuständig ist gem. § 8c der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Kultur, Schule und Sport

 


Beschlussvorschlag:

Kunstobjekte sind im Außenbereich der Schlossinsel ausdrücklich gewünscht. Sie dürfen vorbehaltlich der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde und der Stadtverwaltung begleitend zu den Ausstellungen der Galerie temporär aufgestellt werden.

 

Entsprechende Genehmigungen der Stadtverwaltung und der Denkmalschutzbehörde sind glichst zusammenhängend (Jahresplanung) einzuholen. Die Galerie ist zuständig für die Pflege und die Versicherung. Sie trägt das Risiko und hält die Stadt von Ansprüchen Dritter, die sich aus der Verkehrssicherungspflicht ergeben, frei.

 

Im Zuge von erforderlichen und nicht vorhersehbaren baulichen Aktivitäten auf der Schlossinsel sind die Skulpturen durch die Galeristin kostenfrei für die Stadt Barmstedt vorzeitig zu entfernen.

 

r die Nutzung soll ein / kein Entgelt erhoben werden. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung über ein angemessenes Entgelt vorzubereiten und dem Hauptausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Dieser Beschluss gilt bis zur Fertigstellung / Umsetzung des Konzeptes für die Schlossinsel-Außenanlagen, welches im Rahmen der Schlossinsel-Sanierung erstellt wird.  


Finanzielle Auswirkungen:

r die Nutzung der Außenanlage könnte ein Entgelt erhoben werden. Eine weitere Beratung erfolgt dann im Hauptausschuss (Grundstücksangelegenheiten).
 


Anlage/n:

- Foto Wiese gegenüber Galerie
 

 

 

 

gez. Holz

Sachgebietsleitung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Foto Wiese gegenüber Galerie (8830 KB)      

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