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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 "nördlich Sackgasse" für das Gebiet am östlichen Siedlungsrand der Gemeinde Osterhorn nördlich der "Sackgasse" und westlich des Grundstücks "Kloster 26" hier: Satzungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 22.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 11, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2021-252 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 "nördlich Sackgasse" für das Gebiet am östlichen Siedlungsrand der Gemeinde Osterhorn nördlich der "Sackgasse" und westlich des Grundstücks "Kloster 26"
hier: Satzungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Hagen Bohn und Herr Carsten Bohn haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß § 22 GO nicht teilgenommen.

 

Herr Bürgermeister Kröger erläutert zunächst anhand der von der Verwaltung erstellten Vorlage den Sachverhalt und das bisherige Verfahren. Fragen gibt es lediglich zu der in der Planzeichnung dargestellten Ausgleichsfläche, die nicht an die örtlichen Gegebenheiten angepasst worden zu sein. Letztendlich ist man sich einig darüber, dass die Geometrie des Grundstückes relativ egal ist und der Örtlichkeit angepasst werden kann, in der Hauptsache muss die Größe des Ausgleiches stimmen. Nach ausführlicher Beratung wird der nachstehende Beschluss gefasst:

 


Beschluss und Beschluss zum Veröffentlichen:
 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 4 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Osterhorn mit folgendem Ergebnis geprüft:

Berücksichtigt werden alle abgegebenen Stellungnahmen mit dem entsprechenden Abwägungsergebnis gemäß der anliegenden Abwägungstabelle.

Das Stadtplanungsbüro wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung Osterhorn den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 4 für das Gebiet „östlich Kloster“ an der Straße „Sackgasse“, östlich der Straße „Kloster“ und westlich des „Brückenkamps“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung Osterhorn ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und den weiteren notwendigen Unterlagen während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/bauleitplanung eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

1


 

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