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Auszug - Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Barmstedt zum 1. Oktober 2021
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Bürgervorsteher berichtet von den einstimmigen Beschlüssen des Werkausschusses und des Hauptausschusses. Auf eine weitergehende Aussprache wird verzichtet.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt, die Betriebssatzung der Stadtwerke Barmstedt im § 6 zum 01.10.2021 wie folgt zu ergänzen:
§ 6 Vertretung des Eigenbetriebes
(3) Die Werkleitung ist ermächtigt, andere Betriebsangehörige mit ihrer oder seiner Vertretung zu beauftragen, insbesondere durch die Erteilung einer Einzelprokura. Bei Erteilung einer Einzelprokura ist die Zustimmung der Stadtvertretung erforderlich (Vorberatung durch Werkausschuss und Hauptausschuss).
Herr Stolten wird angewiesen, die Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Barmstedt beim Handelsregister anzumelden.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 23 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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Telefon: 04123 681-01
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