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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-187  

Betreff: Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Barmstedt zum 1. Oktober 2021
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Stolten, Mathias
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Vorberatung
08.09.2021 
Sitzung des Werkausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
14.09.2021 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
28.09.2021 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt und Stellungnahme der Stadtwerke

Die Stadtwerke Barmstedt werden lt. Betriebssatzung durch den Werkleiter der Stadtwerke Barmstedt alleinvertretungsberechtigt vertreten. Für die Abwesenheit durch Urlaub und Krankheit ist die Erteilung einer Einzelprokura sinnvoll. Da die aktuelle Betriebssatzung der Stadtwerke Barmstedt keine Erteilung von Einzelprokura zulässt, möchte die Werkleitung nach Abstimmung mit der Bürgermeisterin die Satzung entsprechend anpassen.

 

Gesetzlich vorgeschrieben ist die öffentliche Bekanntmachung durch Anmeldung der Änderung der Betriebssatzung zum Handelsregister.

 

Die Erteilung der Einzelprokura für den kaufmännischen Leiter, Herrn Rickmer Timm, wird im folgenden Tagesordnungspunkt vorgeschlagen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Hauptausschuss und Stadtvertretung

 


Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss und der Hauptausschuss empfehlen der Stadtvertretung, die Vorlage für die Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Barmstedt wie folgt zu beschließen:
 

Die Stadtvertretung beschließt, die Betriebssatzung der Stadtwerke Barmstedt im § 6 zum 01.10.2021 wie folgt zu ergänzen:
 

§ 6 Vertretung des Eigenbetriebes

 

(3) Die Werkleitung ist ermächtigt, andere Betriebsangehörige mit ihrer oder seiner Vertretung zu beauftragen, insbesondere durch die Erteilung einer Einzelprokura. Bei Erteilung einer Einzelprokura ist die Zustimmung der Stadtvertretung erforderlich (Vorberatung durch Werkausschuss und Hauptausschuss).

 

Herr Stolten wird angewiesen, die Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Barmstedt beim Handelsregister anzumelden.


Finanzielle Auswirkungen:
Zuständigr die Änderung der Betriebssatzung sind der Hauptausschuss und die Stadtvertretung.


Anlage/n:

Neue Betriebssatzung der Stadtwerke Barmstedt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Neue Betriebssatzung Stadtwerke Barmstedt ab 2021 (359 KB)      

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