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Auszug - Abschluss eines Nutzungsvertrages zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Albert-Schweitzer Schule
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
A)
Herr Gottschalt berichtet zum Sachverhalt und verweist auf die vorliegenden Vertragsentwürfe und die Änderungswünsche. Er teilt mit, dass Frau Quoirin-Nebel von der Bürgersolar GbR 1 anwesend ist. Er beantragt insoweit, Frau Quoirin-Nebel als Vertreterin der Bürgersolar GbR 1 in die Beratung für die Beantwortung von Fragen einzubinden.
B)
Herr Gottschalk berichtet weiter zur Errichtung der Photovoltaikanlage auf dem Dach der Albert-Schweitzer-Schule. Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 09.06.2009 beschlossen, die endgültige Entscheidung zum Abschluss des Dachnutzungsvertrages auf den Hauptausschuss zu übertragen. Die Verwaltung hat einen neuen Entwurf des Vertrages mit der Vorlage mit der Einladung zur Sitzung des Hauptausschusses vorgelegt. In diesen Entwurf sind bis dahin eingehende Änderungswünsche eingearbeitet worden. Danach war der Eingang eines Schreibens der BfB-Fraktion mit Änderungs- und Ergänzungswünschen und ein überarbeiteter Vertragsentwurf der Bürgersolar 1 GbR zu verzeichnen. Die Unterlagen wurden von der Verwaltung dem Hauptausschuss zugeleitet. Der Vertragsentwurf der Bürgersolar 1 GbR beinhaltet den Entwurf der Verwaltung und Teile der Anregungen der BfB-Fraktion.
Dieser Entwurf kann als abgestimmter Entwurf zwischen der Stadt und der Bürgersolar 1 GbR gelten. Insofern sollte dieser Entwurf Grundlage der Beratung sein.
Herr Dr. Thiel teilt mit, dass die Änderungen sprachlicher Natur sind. Er schlägt vor, in § 7 das Wort „Hausmeister“ durch das Wort „Gebäudemanagement“ zu ersetzen. In § 8 Absatz 1 Satz 2 ist geregelt, dass die Kosten von der Mieterin zu tragen sind. Dies stellt er in Frage. Es wird festgestellt, dass die Mieterin mit der Formulierung einverstanden ist.
Herr Perner schlägt vor, einen neuen § 5 entsprechend dem Vorschlag der BfB-Fraktion einzufügen. Die Regelung des § 3 Absatz 2 Satz 2 des Vertrages stellt eine Knebelung der Stadt dar. Aus seiner Sicht ist die Regelung unzumutbar.
Herr Gottschalk schlägt vor, das Wort „Zustimmung“ durch das Wort „Abstimmung“ zu ersetzen.
Herr Brabandt stellt fest, dass das Vertragsverhältnis unter „Treu und Glauben“ läuft. Jede Eventualität ist im Vertrag nicht regelbar. Auftretende Probleme werden einvernehmlich gelöst.
Hinsichtlich der Zahlung einer Miete schlägt Herr Gottschalk eine jährliche Miete vor.
Auf Anfrage von Herrn Perner teilt Frau Quoirin-Nebel mit, dass über eine Miethöhe noch nicht gesprochen wurde. Herr Perner spricht sich für eine symbolische Miete aus.
Herr Gottschalk vertritt die Auffassung, dass der Aufwand der Stadt gedeckt werden muss und schlägt eine Miete von 1,00 €/ Jahr/m² vor.
Herr Brabandt schlägt eine Miete von 50,00 € jährlich vor.
Beschluss:
A)
Der Hauptausschuss beschließt, Frau Quoirin-Nebel als Vertreterin der Bürgersolar GbR 1 in die Beratung für die Beantwortung von Fragen einzubinden.
B)
Der Hauptausschuss beschließt, den vorliegenden Nutzungsvertrag zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Albert-Schweitzer-Schule mit der Solarstrom-Bürgerbeteiligungsanlage GbR mit folgenden Änderungen/ Ergänzungen abzuschließen:
In § 3 Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „Zustimmung“ durch das Wort „Abstimmung“ ersetzt. In § 7 wird das Wort „Hausmeister“ durch das Wort „Vermieterin“ ersetzt. Die Pacht wird auf 50,00 € jährlich festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Zu A)
7 Ja-Stimmen
Zu B)
6 Ja- Stimmen:
0 Nein- Stimmen:
1 Enthaltungen:
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