Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2009-359
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Sachverhalt:
Auf den anliegenden Entwurf eines Nutzungsvertrages wird verwiesen.
Alle bis heute eingegangenen Anregungen und Änderungswünsche wurden geprüft und soweit notwendig auch in die neue Fassung eingearbeitet.
- Es wurde eine Versicherungshöhe eingetragen von 2.500.000 für die Haftpflicht.
- Der § 5 „Demontage der Anlage“ wurde neu eingefügt
- Zu § 4 wurde noch der Absatz 3 angefügt. Bei einem Mietvertrag auf Zeit endet dieser mit Ablauf der Mietzeit. Er kann sich bei Stillschweigen nicht automatisch in ein unbefristetes Mietverhältnis umwandeln. Dies ist rechtlich nicht möglich. Eine Verlängerung kann nur durch einen Änderungsvertrag beschlossen werden. Außerdem wurde hier noch eine Option zur Demontage eingefügt: Die Anlage kann in den Besitz der Stadt Barmstedt übergehen, wenn dies gewollt ist.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt, den vorliegenden Nutzungsvertrag zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Albert-Schweitzer-Schule mit der Solarstrom-Bürgerbeteiligungsanlage GbR abzuschließen.
Anlage/n:
Entwurf eines Nutzungsvertrages
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Entwurf Dachnutzungsvertrag (46 KB) |
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Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76