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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 77 Nappenhorn/Jittkamp für das Gebiet nördlich der Straße "Nappenhorn", westlich und südlich des "Jittkamp" und östlich der "Hellwieser Chaussee" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Barmstedt
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 30.08.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
Zusatz: Hinweis: Eine weitere Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ist für Montag, den 06.09.2021 in der Kommunalen Halle geplant. Während dieser Sitzung können die während der Sitzung des Ausschusses am 30.08.2021 nicht behandelten Tagesordnungpunkte weiter beraten werden.
VO/2021-104 Aufstellung des B-Planes Nr. 77 Nappenhorn/Jittkamp für das Gebiet nördlich der Straße "Nappenhorn", westlich und südlich des "Jittkamp" und östlich der "Hellwieser Chaussee"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Nachtmann stellt den neusten Entwurf des Bebauungsplan Nr. 77 vor. In diesem Entwurf ist die Traufhöhe im WA 3 auf 4,5 m und die Firsthöhen in allen WA`s aus 8,5 m festgelegt. Die GRZ von 0,3 gilt nun in allen Bereichen des B-Plans. Die Straßenentwässerung wird durch Mulden im Randbereich der Straßen sichergestellt. Das Niederschlagswasser der Grundstücke wird auf den Grundstücken versickert. Die Möglichkeit zur Schaffung eines Geh- und Radweges in Richtung Nappenhorn wird mit aufgenommen. Eine Fläche in süstlichen Bereich des B-Plans ist als Speicherfläche für das Niederschlagswasser der Straßenflächen vorgesehen. 

 

Die FWB schlägt vor, dass in den WA 2 und 3 eine eingeschossige Bebauung vorgesehen wird. Als Zweites wird vorgeschlagen, dass die westliche Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung für das WA 3 weiter nach Westen bis zum Ende der öffentlichen Straße verschoben wird. Um die Versickerung der Verkehrsflächen durchführen zu können, wird die Straße um mindestens 1m erhöht. Da die Grundstücke erfahrungsgemäßher als die angrenzende Verkehrsfläche angelegt werden, kann es zu Geländeerhöhungen von 1,5 m bis 2 m kommen. Um Lösungen, wie sich diese Geländeversprünge an den Grenzen zu den Bestandsgrundstücken sinnvoll angleichen lassen, wird gebeten. Auch wird um eine Erklärung gebeten, wie sichergestellt wird, dass das Niederschlagswasser von den neuen Grundstücken nicht auf die alten Grundstücke läuft.

 

Von Frau Nachtmann wird bestätigt, dass es zu einer entsprechenden Erhöhung der Straßenflächen kommt. Aus Ihrer Sicht kann durch sinnvolle Abböschung und Gestaltung der Flächen in Richtung der alten Grundstücke das Überleiten von Niederschlagswasser auf das Nachbargrundstück verhindert werden.

 

Von verschiedenen Seiten wird hinterfragt, wie es sich sicherstellen lässt, dass die Wegeverbindung zwischen dem B-Plan 77 und der Nappenhorner Koppel nur von Feuerwehr und Müllfahrzeugen genutzt wird. Nach intensiver Diskussion wird festgestellt, dass es eine abschließende Lösung derzeit nicht gibt.

 

Die Umsetzung des Geh- und Radweges in Richtung Nappenhorn ist in den B-Plan aufgenommen worden, wird sich jedoch derzeit nicht umsetzen lassen. Es wird vorgeschlagen, dass der Erschließungsvertrag auf diesen Sachverhalt eingeht. Der Erschließungsvertrag soll den Bau- und Umweltausschuss zur Beratung vorgelegt werden. 


Beschluss:

 

  1. Die westliche Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung für das WA 3 wird weiter nach Westen, bis zum Ende der öffentlichen Straße, verschoben.

 

  1. Im WA 2 und 3 soll eine eingeschossige Bebauung festgesetzt werden.

 

  1. Der Abschluss des Erschließungsvertrags wird an den gleichzeitgen Bau des Gehweges gekoppelt.
     
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Barmstedt für das Gebiet rdlich der Straße "Nappenhorn", westlich und südlich des "Jittkamp" und östlich der "Hellwieser Chaussee und die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. 

Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zu1

Ja- Stimmen:    8

Nein- Stimmen:1

Enthaltungen:   0

Zu 2

Ja- Stimmen:   3

Nein- Stimmen:6

Enthaltungen:  0

Zu 3

Ja- Stimmen:    3

Nein- Stimmen:6

Enthaltungen:  0

Zu 4

Ja- Stimmen:   5

Nein- Stimmen:2

Enthaltungen:  2

 

 


 

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