Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Barmstedt zum 1. Oktober 2021
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Tetz verweist an Herrn Stolten, der die Vorlage verliest und ergänzt, dass diese Beschlussfassung elementar für die Unternehmensführung der Stadtwerke Barmstedt ist, damit das Unternehmen auch in Abwesenheit der Werkleitung handlungsfähig ist.
Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und der Stadtvertretung, die Vorlage für die Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Barmstedt wie folgt zu beschließen:
Die Stadtvertretung beschließt, die Betriebssatzung der Stadtwerke Barmstedt im § 6 zum 01.10.2021 wie folgt zu ergänzen:
§ 6
Vertretung des Eigenbetriebes
(3) Die Werkleitung ist ermächtigt, andere Betriebsangehörige mit ihrer oder seiner Vertretung zu beauftragen, insbesondere durch die Erteilung einer Einzelprokura. Bei Erteilung einer Einzelprokura ist die Zustimmung der Stadtvertretung erforderlich (Vorberatung durch Werkausschuss und Hauptausschuss).
Herr Stolten wird angewiesen, die Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Barmstedt beim Handelsregister anzumelden.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 9 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76